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- 17.06.2022
- Immobilienverwaltung
Energieausweis – Pflicht und Qualitätsmerkmal bei jeder Neuvermietung
Der Energieausweis ist eine Art Immobiliensteckbrief. In ihm wird der energetische Status des Gebäudes dargestellt. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist dieser für die meisten Immobilien im Falle einer Vermietung oder eines […]
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- 17.06.2022
- Immobilienverwaltung
Verwaltervertrag in der Mietverwaltung – Das ist zu beachten
Vermieter können aber nicht nur für einzelne Eigentumswohnungen einen Verwalter beauftragen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit mehreren Wohnungen und unterschiedlichen Vermietern ist es möglich einen geeigneten Verwalter zu bestellen. Zwar obliegt […]
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- 17.06.2022
- Immobilienverwaltung
Der Unterschied zwischen Kalt- und Warmmiete
Haben Sie die korrekte Quadratmeterzahl Ihres Mietobjekts ermittelt, dann informieren Sie sich im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Ihres Bezirks nach der Vergleichsmiete. Grundsätzlich legen Sie als Vermieter die Höhe der […]
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- 17.06.2022
- Immobilienverwaltung
Eigentümerversammlung – Das sollten Sie wissen
Eine Eigentümerversammlung ist gemäß WEG einmal jährlich vom WEG-Hausverwalter fällig. Fordert ein Viertel der Eigentümer eine Zusammenkunft, muss der Verwalter eine zeitnahe Versammlung einberufen. In diesem Fall gilt das per […]

- 27.05.2022
- Immobilienverwaltung
Hausordnung: Der Mieter hat Anspruch darauf
Für Vermieter gilt keine gesetzliche Pflicht, eine Hausordnung für ihre Mietobjekte aufzustellen. Dennoch besteht nach §21 Abs. 5 des Wohnungseigentumsgesetzes ein Anspruch auf Bestehen einer Hausordnung seitens der Mieter. Es […]

- 27.05.2022
- Immobilienverwaltung
Wärmeschutzverordnung für Mietobjekte: Der Behörde Nachweise liefern
Die Wärmeschutzverordnung ist bis heute ein gängiger Begriff, obwohl es sie in ihrer Eigenständigkeit seit 2002 nicht mehr gibt. Der Inhalt der Verordnung ist dennoch gültig, im Rahmen der Klimabestimmungen […]
Immobilienverwaltung:
Die administrativen Aufgaben des Vermieters
Möchten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus an andere vermieten, haben Sie als Vermieter verschiedene Rechten und Pflichten. Zu Ihren Pflichten zählt dabei auch die Immobilienverwaltung. Diese geht mit verschiedenen administrativen Aufgaben einher, die Sie als Vermieter kennen und einschätzen können sollten.
Eine Immobilie verwalten:
Viele Verpflichtungen für private Vermieter
Unter dem Begriff der Immobilienverwaltung ist die kaufmännische, rechtliche und technische Verwaltung einer Immobilie zu verstehen. Sie umfasst etwa das Erstellen von Hausordnungen und Nebenkostenabrechnungen sowie viele weitere organisatorische und administrative Aufgaben rund um eine Immobilie.
Je nach Größe Ihrer Immobilie beziehungsweise in Abhängigkeit von der Anzahl der vermieteten Wohnungen kann die Hausverwaltung bei Immobilien zu einem Vollzeitjob werden. Informieren Sie sich daher hier schon jetzt darüber, welche Verwaltungsaufgaben auf Sie als Vermieter zukommen. So können Sie einschätzen, ob Sie die anfallenden Aufgaben an Dritte delegieren möchten.
Eigentumswohnung:
Besonderheiten bei der Immobilienverwaltung
Sind Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung, haben Sie gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft sicherlich bereits einen WEG-Verwalter eingesetzt. Dieser ist etwa für die Durchführung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung oder die Umsetzung der Hausordnung verantwortlich.
Bedenken Sie jedoch: Vermieten Sie Ihre Eigentumswohnung an Dritte, müssen Sie im Verhältnis zu Ihrem Mieter dennoch bestimmte Aufgaben der Immobilienverwaltung selbst übernehmen.
Informieren Sie sich hier darüber, welche Aufgaben in diesem Zusammenhang im Detail auf Sie zukommen. Schließlich können Sie nur gut informiert abwägen, ob Sie die anfallenden Aufgaben selbst übernehmen oder sie an eine private Haus- und Immobilienverwaltung delegieren möchten.
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