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Experten

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Markus Rehkugler

Markus Rehkugler

  • #immobilieninvestment
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  • #sachverständiger

Markus Rehkugler ist Immobilienunternehmer par excellence. Er ist Sachverständiger, Bauträger und Investor und hilft Ihnen bei der optimalen Auswahl und Bewirtschaftung Ihrer Immobilieninvestments.

Dennis Wiegard Experte

Dennis Wiegard

  • #baurecht
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Als Rechtsanwalt für Bau- und Immobilienrecht ist Dennis Wiegard bei der Beantwortung von Investitions-, Bau- und Vermietungsfragen von Wohn- und Anlageobjekten Ihr Vermieterwelt-Fachexperte.

Luba Mayr Experte

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  • #gewerbemietrecht

Luba Mayr engagiert sich als Rechtsexpertin für das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ob beim Abschluss des Mietvertrags oder bei der Durchsetzung Ihrer Vermieter-Rechte: Sie liefert Ihnen individuelle, kompetente Lösungen.

Ingo Roth Experte

Ingo Roth

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Ingo Roth beantwortet Ihnen alle Fragen rund um Immobilientransaktionen. Er ist Experte für Finanzierungen sowie für die Vermietungen von Wohnimmobilien und den gesamten Vermietungsprozess.

Aleksander Rasic Experte

Aleksander Rasic

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Aleksander Rasic ist Datenschutzexperte der EU-DSGVO für sämtliche Vermietungsprozesse und Mietverhältnisse. Außerdem ist er in der Vermieterwelt Koordinator des Experten-Teams (Steuern).

Matthias Heissner Experte Vw

Matthias Heißner

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Matthias Heißner ist Vermieter und Investor. Über 12.000 Wohneinheiten hat er in 30 Jahren vermietet. Er ist Experte für alle Vermietungsprozesse, An- und Verkauf von Invests, WEG- und Mietrecht sowie die Optimierung von Vermietungsbeständen.

Anna Katharina Kastner

Anna Katharina Kastner

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Anna Katharina Kastner verfügt als Anwältin über mehr als zehn Jahre Erfahrung in allen vertrags- und forderungsrechtlichen Angelegenheiten. Sie ist Expertin für Vertragsrecht, Forderungsmanagement und baurechtliche Freigaben.

Häufig gestellte Fragen


Frage: (…) In den Mietverträgen der Mieter ist nicht explizit aufgeführt, dass die Kosten für die Gartenpflege auf die Nebenkosten anteilig umgelegt werden. (…) Eine Mieterin weigert sich, diesen Betrag zu zahlen. Gibt es eine Möglichkeit, sie dennoch an den Kosten zu beteiligen? Andernfalls müsste ich ihr die Nutzung des Gartens untersagen, da die Gartennutzung auch nicht im Mietvertrag enthalten ist. (…)

Antwort: (…) Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Kosten der Gartenpflege sind dann auf den Mieter umlegbar, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. In der Regel ist in den Mietverträgen aufgeführt, dass die Betriebskosten gem. § 2 BetrKV umgelegt werden können und gem. § 2 Nr. 10 BetrKV gehören dazu auch die Kosten der Gartenpflege.
Zunächst sollte also nochmal genau der Mietvertrag betrachtet werden – manchmal steht der Hinweis auf die Betriebskostenverordnung nur im Kleingedruckten oder sogar nur im Anhang zum Mietvertrag. Sollten die Kosten tatsächlich nicht erwähnt sein, könnte man eine Zustimmung der Mieterin/des Mieters durch die vorbehaltlose Zahlung der Kosten in den letzten X Jahren annehmen. Hier gibt es allerdings keine eindeutigen Zahlen, ab wann eine solche Zustimmung anzunehmen ist. Die Rechtsprechung geht teilweise erst ab 6 Jahren von einer solchen Zustimmung aus. Da die Mieterin/der Mieter den Garten aber auch nutzt, kann man meiner Meinung nach bereits 5 Jahren von dieser Zustimmung ausgehen. (…)

Frage: (…) Wie wirkt sich die Inflation auf den Mietpreis aus? Wie wird eine entsprechende Erhöhung rechtlich gegenüber dem Mieter begründet? (…)

Antwort: (…) Rein rechtlich ist durch die hohe Inflation keine pauschale Mieterhöhung gerechtfertigt. Vor allem im Bereich der Staffelmiete und der ortsüblichen Vergleichsmiete ist im BGB keine Erhöhungsmöglichkeit in Bezug auf die Inflation vorgesehen.
Sollte jedoch ein Mietverhältnis mit einer Indexmietvereinbarung bestehen wirkt sich die Inflation selbstverständlich sehr positiv für den Vermieter aus.
Da sich eine Indexmiete nach dem Verbraucherpreisindex richtet, kann bei einer derzeit hohen Inflation natürlich auch mit einer hohen Mieterhöhungsmöglichkeit gerechnet werden.
Bei einer solchen Mieterhöhung wird nach 12 Monaten der Anstieg des Verbraucherpreisindexes im Vergleich zum Vorjahr als Erhöhungsgrundlage genommen.
Durch die Betriebskostenvorauszahlungen wirkt sich die Inflation jedoch dennoch im indirekten Bereich auf alle Mietverhältnisse aus.
Steigen die auf den Mieter umlegbaren Verbrauchskosten stark an, werden diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ggü. dem Mieter auch geltend gemacht.
Eine rechtlich wirksame Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen erfolgt zusammen mit der Betriebskostenabrechnung. Ergibt sich eine Nachzahlung des Mieters wird hier auch eine neue Betriebskostenvorauszahlung benannt, die dann vom Mieter zu tragen ist. (…)

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Unser Expertenkontakt gewährleistet Ihnen eine Antwort auf Ihr Anliegen innerhalb von 48 Stunden. Sollte eine Nachricht einmal wider Erwarten länger dauern, schreiben Sie uns bitte an info@vermieterwelt.de. Wir prüfen sofort, ob es aus technischen Gründen zu einer Verzögerung kam.

Der Kontakt zu unseren erfahrenen Experten steht ausschließlich unseren Mitgliedern zur Verfügung. Eine Mitgliedschaft berechnet sich nach der Menge der vermieteten Einheiten. Bereits nach Registrierung und Start der 30-tägigen Testphase können Sie Ihr Anliegen an einen Experten formulieren und abschicken. Als registrierter Vermieter in der Vermieterwelt haben Sie eine Experten-Anfrage im Monat pro Einheit kostenlos.

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Ja. Neben der Möglichkeit, den Experten eine “einfache” reguläre Anfrage zu schicken, gibt es Zusatzleistungen, die von den Experten angeboten werden. Hierbei handelt es sich um bestimmte, vordefinierte und ganzheitliche Hilfestellungen, die jederzeit einzeln gebucht werden können.
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