Definition: PKW-Stellplatz

Müssen Vermieter Stellplätze anbieten?

Prinzipiell sind Vermieter nicht dazu verpflichtet, ihren Mietern einen PKW-Stellplatz anzubieten. Zwar müssen in der Nähe eines Gebäudes ausreichend Stellplätze vorhanden sein, jedoch kann es platzbedingt sein, dass nur wenige Stellplätze verfügbar sind. Hier hat der Vermieter das Recht, die Interessenten unter den Mietern selbst auszuwählen.

Wenn zu einem Haus Parkplätze gehören, dann kann der Vermieter für die Mieter eine Parkerlaubnis ausstellen. Dabei kann er selbst entscheiden, wie er die Parkplätze auf die Mieter verteilt. Mieter haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz.


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Größe eines PKW-Stellplatzes

Für Stellplätze im Allgemeinen gibt es keine Vorgaben. Rechtlich gibt es keine festgelegte Größe für Stellplätze und auch Abgrenzungen und Markierungen sind nicht erforderlich.

PKW-Stellplätze hingegen sind grundsätzlich zwischen zwei und 3,5 Metern breit und zwischen fünf und 6,7 Metern lang. Wenn der Stellplatz im Mietvertrag als PKW-Stellplatz bezeichnet wird, muss ausreichend Platz für einen PKW sein.

Nutzung von Stellplätzen oder Garagen

Eine Garage oder ein Stellplatz darf nur zweckbestimmt genutzt werden, also zum Abstellen des PKW, Fahrrädern und anderen Verkehrsmitteln oder Gegenständen, die zum Fahrzeug gehören. Das bedeutet, dass der Stellplatz auch nicht als Werkstatt oder Hobbyraum genutzt werden darf.

Bei Verstößen muss der Mieter mit einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar mit der Kündigung des Mietverhältnisses rechnen.

Wenn zum Beispiel eine Garage und ein Stellplatz vor der Garage vermietet wird, so kann der Mieter auch vor der Garage parken. Beinhaltet der Vertrag nicht den Stellplatz vor der Garage, dann darf der Mieter nur dort parken, wenn der Vermieter dies duldet.


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Vertragliche Regelungen für Stellplätze

Bei einem mündlichen Vertrag kann der Vermieter zum Beispiel keine Nebenkosten für die Garage abrechnen. Bei der Vereinbarung eines mündlichen Vertrags gelten die Regelungen des Bürgerlichen Rechts. Das Problem bei einem mündlichen Vertrag sind mögliche Beweisprobleme, da kein Nachweis darüber besteht, welche Regelungen vereinbart wurden.

In einem einheitlichen Vertrag wird eine Wohnung zusammen mit einem Stellplatz oder einer Garage vermietet. So können weder Mieter noch Vermieter den Parkplatz unabhängig von der Wohnung beenden. Außerdem kann die Miete für den Stellplatz nicht unabhängig von der Wohnungsmiete erhöht werden.

Neben einem einheitlichen Vertrag kann außerdem die Option des separaten Mietvertrags in Frage kommen. Hier wird die Wohnung unabhängig von dem PKW-Stellplatz oder der Garage vermietet und kann unabhängig voneinander gekündigt werden.

Vermieter können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten oder einer vertraglich vereinbarten Frist kündigen.

Mit einer Änderungskündigung kann der Vermieter die Miete für den Stellplatz erhöhen. Der Mietvertrag muss dafür fristgerecht aufgelöst werden. Danach kann dem Mieter ein neuer Vertrag mit geänderter Miete angeboten werden. Die Mieterhöhung muss nicht begründet werden.

Untervermietung von Stellplätzen

Der Stellplatz darf laut § 540 BGB nur untervermietet werden, wenn der Vermieter dem explizit zustimmt. Wenn der Vermieter einer Untervermietung nicht zustimmt, hat der Mieter kein Sonderkündigungsrecht.

Betriebskosten für Stellplätze und Garagen

Normalerweise sind die Betriebskosten für Garagen sehr gering, da es keine Heiz- und Wasserkosten gibt. In der Regel werden die Betriebskosten pauschal mit der Miete abgerechnet.

Es besteht die Möglichkeit, die Betriebskosten gesondert abzurechnen. Dann ist aber zu beachten, dass nur umlagefähige Betriebskosten abgerechnet werden dürfen.

Nutzung des PKW-Stellplatzes

Neben dem Mieter können auch Gäste den Stellplatz verwenden, solange diese nicht zum Dauergast werden.


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