Als Vermieter müssen Sie die Anschrift der einzelnen Wohnungen nennen (Straße, Hausnummer, Stockwerk). Dazu die Namen des Mieters/Vermieters, Angaben zu Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattung und Baujahr. Außerdem Angaben zur aktuellen Miete bzw. zum Quadratmeterpreis zusammen mit der Wohnungsgröße.
Als Vermieter brauchen Sie Vergleichswohnungen vor allem dann, wenn Sie eine Mieterhöhung anstreben – für Ihren Ort aber kein Mietspiegel vorliegt. Mithilfe der Vergleichswohnungen begründen Sie dann die Mieterhöhung gegenüber Ihrem Mieter.
Ja. Sie müssen die drei Vergleichswohnungen konkret benennen. Deshalb bieten wir hier mit unserer Datenbank mit Wohnungsinseraten für Ihre Region die perfekte Hilfe an, die Vergleichswohnungen zu finden.
Ja. Eine Begründung des Mieterhöhungsverlangen anhand der Vergleichswohnungen ist auch dann möglich, wenn ein Mietspiegel vorliegt.
Sie müssen Ihrem Mieter die Vergleichswohnungen und Details genau benennen. Sie geben die Adresse und Wohnungs- bzw. Ausstattungsmerkmale an sowie alle Informationen zur dortigen aktuellen Miete.
Der Mietpreis der Vergleichswohnungen muss zum Zeitpunkt der Erhöhung genommen werden. Deshalb gilt: Je jünger die Wohnung bzw. ihr Inserat, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Erhöhung darüber gültig ist
Aus Datenschutzgründen sind alle Inserate, die Vermieterwelt darstellt, immer anonym. Das betrifft sowohl die Vermieter als auch die Mieter-Seite. Die Inserate dienen ausschließlich der Suche nach vergleichbaren Wohnungen mit denen Sie anschließend weiter operieren können. Um ein Mieterhöhungsverlangen über die Vergleichswohnungen evident zu begründen, liefern Vermieter die Namen mit. Auf welchem Wege dies umgesetzt wird, obliegt den Vermietern.
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