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Dauer der Heizperiode

Während der Heizperiode muss der Mieter die Temperatur regeln und die Wohnung angemessen heizen können. Als Vermieter müssen Sie für eine funktionierende Heizanlage sorgen. Ist die Heizung nicht mit der Warmwasseraufbereitung gekoppelt, dann kann diese in den warmen Monaten ausgeschaltet werden. Ist dies nicht möglich, sind Absenkungen denkbar.

Wichtig ist, dass die Heizung bei längeren kühlen Phasen zeitnah eingeschaltet werden kann – auch außerhalb der Heizperiode. Kühlen die Wände zu stark aus, besteht zudem die Gefahr von Schimmelbildung.

Heizen außerhalb der Heizperiode

Wann muss die Heizung außerhalb der Heizperiode wieder angestellt werden? Hierzu gibt es unterschiedliche Referenzurteile, in den meisten Fällen wird von drei kühlen Tagen infolge ausgegangen. Die Heizperiode muss auch unterbrochen werden, wenn absehbar ist, dass die Temperaturen mehrere Tage niedrig bleiben. Das kann auch schon mal im Hochsommer sein.

Unterschiede gibt es auch bei den Vorgaben zu den Außen- und Innentemperaturen. Geheizt werden sollte ab Außentemperaturen von rund 15 Grad und weniger – allerdings ist dies auch von der Bauweise abhängig. Kühlen die Innenräume schnell aus, dann gelten andere Richtwerte. Grundsätzlich sollte die Temperatur in der Wohnung nicht mehrere Tage unter 19 Grad Celsius liegen.

Da das Kälteempfinden individuell unterschiedlich ist, sollten Sie sich im Zweifel mit Ihrem Mieter absprechen. Wenn es nur für ein oder zwei Tage kühler ist, dann muss nicht sofort die Heizung eingeschaltet werden. Im Normalfall hält sich die Temperatur in den Räumen einige Tage.

Heizperiode: die regionale Durchschnittstemperatur

Die Heizperiode wird auch von der Region beeinflusst. Denkbar ist, dass in Teilen Norddeutschlands die Heizperiode am 1. Oktober beginnt, während am Oberrhein das Heizen erst ab 1. November notwendig ist.

Wenn Sie eine möglichst genaue Heizperiode im Mietvertrag festlegen möchten, dann liefert die örtliche Durchschnittstemperatur eine gute Orientierung. Wichtig ist, dass der Mieter durch Sonderregelungen nicht benachteiligt wird.

Raumtemperatur in der Heizperiode

Der Mieter hat einen Anspruch auf warme Wohnräume. Innerhalb und außerhalb der Heizperiode. Die Möglichkeit, die Heiztemperatur selbst zu kontrollieren, gehört zur Grundversorgung und ist automatisch Teil des Mietvertrags.

Liegen die Temperaturen darunter, liegt ein Mangel vor – der Mieter könnte die Miete kürzen oder Schadenersatz einfordern. Vorher muss er Rücksprache mit Ihnen als Vermieter halten, um einen Defekt an der Heizung auszuschließen oder um Sie über die niedrigen Temperaturen zu informieren.

Heizen in der Wohnung: Räumliche Unterschiede

Nicht jeder Raum muss gleich temperiert sein. Das Wohnzimmer wird tagsüber häufiger genutzt und sollte wärmer sein als das Schlafzimmer, Flure oder die Küche. Das Badezimmer ist in der Regel der wärmste Raum, hier sind zwischen 22 und 23 Grad Celsius üblich. Die Temperaturen für die einzelnen Räume sind zwar nicht eindeutig festgelegt, die meisten Referenzurteile (Urteil LG Berlin, 26.05.1998, Az.: 64 S 266/97) beziehen sich auf die folgenden Idealtemperaturen:

    • 20 bis 22 Grad Celsius für Wohnräume wie Wohnzimmer, Kinderzimmer, Arbeitszimmer
    • 18 bis 20 Grad Celsius für die Küche
    • 16 bis 18 Grad Celsius für Schlafräume und Flure
    • 22 bis 23 Grad Celsius für Badezimmer

Die Mindesttemperatur: Muss der Mieter heizen?

Eine generelle Heizpflicht für Mieter gibt es nicht. Bevorzugt der Mieter es kühl, hat er grundsätzlich das Recht dazu. Mit einer Einschränkung: Es dürfen keine Schäden in der Wohnung oder sogar an der Bausubstanz entstehen.

Einige Mietverträge geben eine Mindesttemperatur vor. Diese soll Kälteschäden wie Schimmelbefall und zugefrorene Leitungen verhindern. Das gilt nicht nur für das Heizen, sondern auch für das Lüftungsverhalten.

Die Mindesttemperatur in Mietverträgen wurde zwar im Zuge der Energiekrise vorübergehend ausgesetzt (bis einschließlich Februar 2023) – dennoch ist der Mieter verpflichtet, Schaden an der Mietsache zu vermeiden. Andernfalls muss er für die Beseitigung der Schäden aufkommen.

Richtiges Heizen im Winter

Die steigenden Energiepreise machen Mietern und Vermietern zu Recht Sorgen. Mit ein paar Tricks lässt sich Energie einsparen und Nebenkosten senken:

    • Fenster sollten nicht auf Dauerkipp stehen. Das verursacht unbemerkten Wärmeverlust und hohe Heizkosten.
    • Regelmäßiges und richtiges Lüften. Auf diese Weise entweicht die Feuchtigkeit aus den Räumen.
    • Räume sollten nicht überhitzt und dann durch Lüften wieder herunter gekühlt werden.
    • Auf freie Heizkörper achten, damit diese ihre Wärme ungehindert abgeben können.
    • Konstante Temperaturen einstellen. Ständiges Wiederaufheizen verbraucht Energie und Kosten.

FAQ zur Heizperiode

Wenn mehrere Tage infolge die Temperaturen in den Innenräumen auf unter 19 Grad abfallen, sollte die Heizung angestellt werden. Das gilt auch dann, wenn sich eine längere kühle Wetterphase abzeichnet.

Für Schlafräume und Flure sind 18 Grad Celsius meistens ausreichend. Auch im Rahmen der Nachtabsenkung zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens sind Temperaturen um 18 Grad Celsius tolerierbar. Tagsüber gelten höhere Idealtemperaturen, je nach Raum zwischen 20 und 22 Grad.

Eine Pflicht zu heizen besteht für Mieter nicht. Sollte es in den Räumen zu kühl werden, dann muss er durch moderates Heizen und Stoßlüften Schimmelbildung vorbeugen. Andernfalls muss er für entstandene Schäden aufkommen.

Die Temperaturen in den Innenräumen halten sich einige Tage. Aus diesem Grund ist es nicht notwendig, sofort zu heizen, wenn es mal ein oder zwei Tage etwas kühler ist. Die Raumtemperaturen sollten allerdings nicht für mehrere Tage unter 19 Grad fallen. Wird es innen kälter als 16 Grad Celsius, dann muss die Heizung vom Vermieter sofort eingeschaltet werden.

Hilft Ihnen dieser Beitrag in Ihrem Vermieteralltag?