Die Heizperiode dauert in der Regel vom 1. Oktober bis zum 30. April. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht, der Zeitraum richtet sich nach den Temperaturen in der Wohnung. Diese sind je nach Witterung unterschiedlich, die Heizperiode kann durchaus schon mal früher beginnen oder länger andauern.
Als Vermieter müssen Sie eine intakte Heizung gewährleisten, um diese bei andauernden kühlen Temperaturen kurzfristig zu aktivieren. Ab welchen Temperaturen muss die Heizung angestellt werden und wie können Sie sich und Ihre Mieter vor zu hohen Energiekosten schützen? Die Antworten der Vermieterwelt-Experten.
Aktuelles
Zum Jahreswechsel 23/24 gibt es einige gesetzliche Änderungen aufgrund der
Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die sich auf das Thema auswirken:
- Neue Heizungen müssen mindestens 65 Prozent ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien (EE) oder unvermeidbarer Abwärme decken.
- Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden.
- Rohrleitungen müssen besser isoliert werden. Freiliegende Rohre sind nicht mehr erlaubt.
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird ab dem 01.01.2024 neu strukturiert.
Dauer der Heizperiode
Eine gesetzliche Vorgabe, wann die Heizperiode anfängt und aufhört, gibt es nicht. Steht nichts anderes im
Mietvertrag, dann gilt in unseren Breitengraden der
Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April. Im Einvernehmen zwischen Mieter und Vermieter kann diese auch länger oder kürzer sein.
Während der Heizperiode muss der Mieter die Temperatur regeln und die Wohnung angemessen heizen können. Als Vermieter müssen Sie für eine funktionierende Heizanlage sorgen. Ist die Heizung nicht mit der Warmwasseraufbereitung gekoppelt, dann kann diese in den warmen Monaten ausgeschaltet werden. Ist dies nicht möglich, sind Absenkungen denkbar.
Wichtig ist, dass die Heizung bei längeren kühlen Phasen zeitnah eingeschaltet werden kann – auch außerhalb der Heizperiode. Kühlen die Wände zu stark aus, besteht zudem die Gefahr von Schimmelbildung.
Als Vermieter sollten Sie die Heizanlage einmal im Jahr warten lassen. Für Heizanlagen ab 50 Kilowatt gelten kürzere Intervalle. Die Kosten für die Wartung können auf die Miete umgelegt werden.
Heizen außerhalb der Heizperiode
Wann muss die Heizung außerhalb der Heizperiode wieder angestellt werden? Hierzu gibt es unterschiedliche Referenzurteile, in den meisten Fällen wird von drei kühlen Tagen infolge ausgegangen. Die Heizperiode muss auch unterbrochen werden, wenn absehbar ist, dass die Temperaturen mehrere Tage niedrig bleiben. Das kann auch schon mal im Hochsommer sein.
Unterschiede gibt es auch bei den Vorgaben zu den Außen- und Innentemperaturen. Geheizt werden sollte ab Außentemperaturen von rund 15 Grad und weniger – allerdings ist dies auch von der Bauweise abhängig. Kühlen die Innenräume schnell aus, dann gelten andere Richtwerte. Grundsätzlich sollte die Temperatur in der Wohnung nicht mehrere Tage unter 19 Grad Celsius liegen.
Da das Kälteempfinden individuell unterschiedlich ist, sollten Sie sich im Zweifel mit Ihrem Mieter absprechen. Wenn es nur für ein oder zwei Tage kühler ist, dann muss nicht sofort die Heizung eingeschaltet werden. Im Normalfall hält sich die Temperatur in den Räumen einige Tage.
Heizperiode: die regionale Durchschnittstemperatur
Die Heizperiode wird auch von der Region beeinflusst. Denkbar ist, dass in Teilen Norddeutschlands die Heizperiode am 1. Oktober beginnt, während am Oberrhein das Heizen erst ab 1. November notwendig ist.
Wenn Sie eine möglichst genaue Heizperiode im Mietvertrag festlegen möchten, dann liefert die örtliche Durchschnittstemperatur eine gute Orientierung. Wichtig ist, dass der Mieter durch Sonderregelungen nicht benachteiligt wird.
Angaben zur Heizperiode im Mietvertrag sind nicht verpflichtend. Fehlen diese, dann gelten der allgemeine Rahmen, die Witterung und die Raumtemperaturen.
Raumtemperatur in der Heizperiode
Der Mieter hat einen Anspruch auf warme Wohnräume. Innerhalb und außerhalb der Heizperiode. Die Möglichkeit, die Heiztemperatur selbst zu kontrollieren, gehört zur Grundversorgung und ist automatisch Teil des Mietvertrags.
Tagsüber, in der Zeit von 6 Uhr bis 23 Uhr sollte eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius erreicht werden. Nachts sind es rund 18 Grad, auch im Rahmen der Nachtabsenkung.
Liegen die Temperaturen darunter, liegt ein Mangel vor – der Mieter könnte die Miete kürzen oder Schadenersatz einfordern. Vorher muss er Rücksprache mit Ihnen als Vermieter halten, um einen Defekt an der Heizung auszuschließen oder um Sie über die niedrigen Temperaturen zu informieren.
Wenn Ihre Heizungsanlage gleichzeitig zur Warmwasseraufbereitung dient, dann muss diese auch außerhalb der Heizperiode im Basisbetrieb weiterlaufen. Als Vermieter müssen Sie Warmwasser mit einer Mindesttemperatur von 40 bis 50 Grad Celsius sicherstellen.
Heizen in der Wohnung: Räumliche Unterschiede
Nicht jeder Raum muss gleich temperiert sein. Das Wohnzimmer wird tagsüber häufiger genutzt und sollte wärmer sein als das Schlafzimmer, Flure oder die Küche. Das Badezimmer ist in der Regel der wärmste Raum, hier sind zwischen 22 und 23 Grad Celsius üblich. Die Temperaturen für die einzelnen Räume sind zwar nicht eindeutig festgelegt, die meisten Referenzurteile (Urteil LG Berlin, 26.05.1998, Az.: 64 S 266/97) beziehen sich auf die folgenden Idealtemperaturen:
- 20 bis 22 Grad Celsius für Wohnräume wie Wohnzimmer, Kinderzimmer, Arbeitszimmer
- 18 bis 20 Grad Celsius für die Küche
- 16 bis 18 Grad Celsius für Schlafräume und Flure
- 22 bis 23 Grad Celsius für Badezimmer
Die Mindesttemperatur: Muss der Mieter heizen?
Eine generelle Heizpflicht für Mieter gibt es nicht. Bevorzugt der Mieter es kühl, hat er grundsätzlich das Recht dazu. Mit einer Einschränkung: Es dürfen keine Schäden in der Wohnung oder sogar an der Bausubstanz entstehen.
Einige Mietverträge geben eine Mindesttemperatur vor. Diese soll Kälteschäden wie Schimmelbefall und zugefrorene Leitungen verhindern. Das gilt nicht nur für das Heizen, sondern auch für das Lüftungsverhalten.
Die Mindesttemperatur in Mietverträgen wurde zwar im Zuge der Energiekrise vorübergehend ausgesetzt (bis einschließlich Februar 2023) – dennoch ist der Mieter verpflichtet, Schaden an der Mietsache zu vermeiden. Andernfalls muss er für die Beseitigung der Schäden aufkommen.
Richtiges Heizen im Winter
Die steigenden Energiepreise machen Mietern und Vermietern zu Recht Sorgen. Mit ein paar Tricks lässt sich Energie einsparen und Nebenkosten senken:
- Fenster sollten nicht auf Dauerkipp stehen. Das verursacht unbemerkten Wärmeverlust und hohe Heizkosten.
- Regelmäßiges und richtiges Lüften. Auf diese Weise entweicht die Feuchtigkeit aus den Räumen.
- Räume sollten nicht überhitzt und dann durch Lüften wieder herunter gekühlt werden.
- Auf freie Heizkörper achten, damit diese ihre Wärme ungehindert abgeben können.
- Konstante Temperaturen einstellen. Ständiges Wiederaufheizen verbraucht Energie und Kosten.
Vermieterwelt-Tipp
Eine warme Wohnung gehört zur Basisausstattung und ist, auch wenn das nicht ausdrücklich dort erwähnt wird, immer Teil des Mietvertrags. In den warmen Monaten können Sie, sofern es die Witterung erlaubt, die Heizung drosseln oder ganz abstellen. Achten Sie darauf, dass die Warmwasserversorgung immer gegeben ist.
Ist eine längere kühle Wetterperiode in Sicht, dann müssen Sie die Heizung gegebenenfalls – auch während der Sommermonate – wieder einstellen. Halten Sie nach Möglichkeit mit Ihrem Mieter Rücksprache, damit durch ein zu häufiges Ein- und Ausschalten der Heizanlage nicht unnötig Energie verbraucht wird.
Lassen Sie Ihre Heizungsanlage regelmäßig warten und optimieren – bereits vor Beginn der Heizperiode. So lassen sich laut Experten bis zu acht Prozent der Energiekosten einsparen. Die Kosten für die Wartung können Sie auf die Nebenkosten umlegen.
FAQ zur Heizperiode
Wenn mehrere Tage infolge die Temperaturen in den Innenräumen auf unter 19 Grad abfallen, sollte die Heizung angestellt werden. Das gilt auch dann, wenn sich eine längere kühle Wetterphase abzeichnet.
Für Schlafräume und Flure sind 18 Grad Celsius meistens ausreichend. Auch im Rahmen der Nachtabsenkung zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens sind Temperaturen um 18 Grad Celsius tolerierbar. Tagsüber gelten höhere Idealtemperaturen, je nach Raum zwischen 20 und 22 Grad.
Eine Pflicht zu heizen besteht für Mieter nicht. Sollte es in den Räumen zu kühl werden, dann muss er durch moderates Heizen und Stoßlüften Schimmelbildung vorbeugen. Andernfalls muss er für entstandene Schäden aufkommen.
Die Temperaturen in den Innenräumen halten sich einige Tage. Aus diesem Grund ist es nicht notwendig, sofort zu heizen, wenn es mal ein oder zwei Tage etwas kühler ist. Die Raumtemperaturen sollten allerdings nicht für mehrere Tage unter 19 Grad fallen. Wird es innen kälter als 16 Grad Celsius, dann muss die Heizung vom Vermieter sofort eingeschaltet werden.