Die jährliche Nebenkostenabrechnung – auch Betriebskostenabrechnung genannt – für den Mieter gehört zu den Pflichten des Vermieters. Dabei müssen einige rechtliche Aspekte beachtet werden, damit die Abrechnung nicht nur inhaltlich, sondern auch formal gültig ist. Die Umlage der Nebenkosten auf den Mieter richtet sich in erster Linie nach der getroffenen Vereinbarung im Mietvertrag. Bitte schauen Sie hier zuallererst rein, was dort vereinbart ist.
Nutzen Sie unsere Excel-Vorlage für die jährliche Auflistung der umlagefähigen Betriebskosten und verbrauchsbezogenen Ausgaben Ihrer Mieter, um in wenigen Schritten eine übersichtliche Auflistung einer Wohneinheit bezogen auf die Größe einzusehen. So sind Sie für die Kommunikation mit Ihren Mietern gut vorbereitet, dokumentieren noch einmal alle Informationen und stimmen die nächsten Schritte ab.