Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Betriebskostenabrechnung und umfasst die Kosten, die durch die Wärmelieferung und Warmwasserlieferung entstehen bzw. durch den Verbrauch Ihres Mieters. Um eine fehlerhafte Abrechnung und womöglich damit verbundene durchzusetzende Nachzahlungsansprüche zu vermeiden, muss eine Abrechnung viele formelle und inhaltliche Bedingungen erfüllen.Die Besonderheit ist, dass anders als bei sonstigen Nebenkosten, wie zum Beispiel Gebäudereinigung, Grundstückspflege oder Grundsteuer, die Heizkosten nicht auf alle Wohnparteien gleich umgelegt sondern individuell für jeden Mieter betrachtet werden.Was gehört alles zur Heizkostenabrechnung?Es gibt weitere Kosten zu berücksichtigen, die zur Heizkostenabrechnung dazukommen können. Alle tatsächlich entstandenen Kosten, dürfen Sie als privater Vermieter abrechnen. Nicht aber Kosten für Reparaturen oder Instandhaltung. Weitere mögliche Kosten:ggfs. Kosten für die Miete von ErfassungsgerätenWartung der gesamten Heizungsanlage (inklusive Reinigung, Überprüfung etc.)BetriebsstromLeistungen von MessdienstenLieferkostenDie Regelungen zur Heizkostenabrechnung sind durch die Heizkostenverordnung (HKVO) gesetzlich geregelt und festgeschrieben.