Die Vermieterin stellt ihren Mietern in über 100.000 Mietwohnungen ein kostenpflichtiges Kabelfernsehnetz bereit, über das Fernsehen und Radio, aber auch Telefon und Internet genutzt werden können. Die Kosten hierfür legt sie als Betriebskosten auf ihre Mieter um.Laut Mietvertrag können die Mieter diesen Kabelanschluss als festen Vertragsbestandteil nicht kündigen, solange das Mietverhältnis besteht. Hierin sah die […]