Die Art der Nebenkosen, welche auf den Mieter umgelegt werden könne, und die gesetzlichen Fristen zur Nebenkostenabrechnung sind im § 2 BetrKV (Betriebskostenverordnung) und § 556 BGB geregelt.Trotz größter Sorgfalt der Vermieter wird jede zweite Nebenkostenabrechnung nicht korrekt durchgeführt und Mängel werden von Mietern oft nicht erkannt. Nur bei korrekter Abrechnung, kann der Mieter die […]