Folgendes Szenario: Einer Ihrer Mieter beschwert sich über den Lärmpegel im Haus, weil er die Musik seiner Nachbarn täglich hören kann. Nun möchte er einen Teil der Miete einbehalten. Welche Verantwortung Vermieter trifft und was Sie gegen eine hellhörige Wohnung tun können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Definition: Hellhörige Wohnung
Um gegen eine hellhörige Wohnung vorzugehen, können konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel eine ausreichende Isolierung oder Dämmung der Wohnung nötig sein.
Hellhörige Wohnung vor Schall dämmen: Maßnahmen
Vorschriften zur Schallschutzdämmung
Die Vorschriften zur Schallschutzdämmung gelten nach dem Erbauungsjahr. Das bedeutet, dass die Schallschutzverordnung des Jahres eingehalten werden müssen, in dem das Jahr erbaut wurde. Laut dem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen VIII ZR 287/12) müssen Vermieter ihre Mietobjekte nicht nach den neuesten Normen erneuern.
Die Wohnung muss ausreichend gegen Trittschall isoliert sein. Wenn ein Mieter zum Beispiel den Fußboden in der Wohnung verändern möchte, dann muss der Vermieter darauf achten, dass dieser ausreichend gegen Trittschall isoliert.
Regeln zu Ruhestörungen
Laut Paragraf 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten 17 ist unzulässiger Lärm wie folgt definiert:
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Grundsätzlich gilt, dass der Mieter mietrechtlich zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens ruhestörenden Lärm unterlassen muss. Darüber hinaus gelten diese Regeln in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr.
Zu diesen Zeiten müssen Mieter dafür sorgen, dass ihre verursachten Geräusche, also zum Beispiel Musik oder Trampeln in der Wohnung nicht die Lautstärke von ungefähr 40 Dezibel tagsüber und ungefähr 30 Dezibel nachts übersteigt. Die Werte sind allerdings keine gesetzliche Vorgaben. Sie gelten als Richtwerte, die an individuelle Situationen angepasst bzw. ausgelegt werden. An Sonn- und Feiertagen muss den ganzen Tag über für Ruhe gesorgt werden.
Normale Wohngeräusche, wie zum Beispiel Duschen oder Geräusche von Kindern müssen Mieter hinnehmen.
Mietminderung wegen Lärmbelästigung
Zunächst muss er dazu den Mangel beim Vermieter anzeigen. Wenn der Mangel nicht behoben wird, dann kann er einen Teil oder gegebenenfalls die ganze Miete einbehalten.
Es ist daher ratsam, Lärmschutzbestimmungen in der Hausordnung aufzunehmen und Mieter zu einem rücksichtsvollen Verhalten gegenüber anderen Hausbewohnern aufzufordern.
Maßnahmen, um für Ruhe zu sorgen
Eine weitere Möglichkeit ist es, die Ruhebestimmungen in der Hausordnung festzuhalten. In dieser sollten Sie Mieter dazu auffordern, besonders zur späten Stunde Rücksicht auf andere Mieter zu nehmen.
Mögliche Formulierungen für Ihre Hausordnung:
Ruhezeiten
Hilft Ihnen dieser Beitrag in Ihrem Vermieteralltag?