Denkmalgeschützte Gebäude als finanzielle Herausforderung 

Alte, denkmalgeschützte Immobilien haben einen ganz eigenen Charme. Auf Mieter und Immobilienkäufer wirken sie daher gleichermaßen anziehend. Wer allerdings bereits Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie ist, weiß, dass alte, unter Denkmalschutz stehende Gebäude ihre ganz eigenen Herausforderungen mitbringen.

Zum einen erfordert bereits die angemessene Denkmalpflege einen gewissen finanziellen Aufwand. Sie ist jedoch erforderlich, um die Immobilie in einem guten Zustand und damit auch für Mieter attraktiv zu erhalten. Zum anderen machen Denkmalimmobilien häufig energetische Modernisierungen oder größere Sanierungen ihrer Bausubstanz erforderlich. Auch hierfür muss der Immobilieneigentümer aufkommen.

Daher stehen Sie als Eigentümer einer Denkmalimmobilie mit den finanziellen Herausforderungen rund um Ihr Gebäude nicht allein da. Vielmehr können Sie auf verschiedene Möglichkeiten der Denkmalschutzförderung zurückgreifen, um Sanierung oder Erhalt Ihrer Immobilie zu finanzieren.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Denkmalschutz-Zuschüsse und -Förderungen es gibt und an wen Sie sich wenden müssen, um die finanziellen Hilfen zu erhalten.

Förderung für den Denkmalschutz: Möglichkeiten

Denkmalschutz-Zuschüsse und Fördermittel für den Denkmalschutz können Vermieter prinzipiell bei folgenden Institutionen erhalten:

    • Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Form der KfW-Förderung für Denkmalschutz
    • Bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
    • Bei den Landesdenkmalämtern
    • Bei der örtlich zuständigen Denkmalschutzbehörde

Außerdem können Vermieter auf eine staatliche Denkmalförderung in Form der Denkmal-AfA zurückgreifen und sich steuerliche Vorteile sichern. Was genau die einzelnen Institutionen fördern und wie sich Vermieter die entsprechenden Zuschüsse oder Fördermittel sichern können, zeigen wir im Folgenden.

Die KfW-Förderung für Ihr Denkmal

Tilgungszuschüsse sind dabei nicht rückzahlungspflichtig und entlasten Sie als Eigentümer direkt finanziell. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um auf eine KfW-Denkmalschutzförderung zurückgreifen zu können.

Denkmalgeschützte Gebäude, die sich für eine KfW-Förderung eignen

Um förderungsfähig zu sein, muss ein denkmalgeschütztes Gebäude durch die geplanten Maßnahmen den Status als KfW-Effizienzhaus-Denkmal erreichen. Das bedeutet, dass das Gebäude nach seiner Sanierung lediglich einen um 60 Prozent höheren Energiebedarf aufweisen darf als ein Neubau.

Selbstverständlich müssen die zur Reduzierung von Wärmeverlusten eingesetzten Maßnahmen mit den Anforderungen des Denkmalschutzes harmonieren. Nicht immer ist es daher möglich, den angestrebten Energiebedarf unter Einhaltung der Auflagen des Denkmalamts zu erreichen. Ist das der Fall, kann das Gebäude aber dennoch förderungsfähig sein. Das ist dann der Fall, wenn ein Sachverständiger bestätigt, dass die geplante Sanierung nachweislich zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes beiträgt.

Um eine KfW-Förderung erhalten zu können, sollten sich Immobilieneigentümer zum einen mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen und zum anderen einen Sachverständigen für Energieberatung und Baudenkmale frühzeitig einbinden. Der Sachverständige kann dabei eine für die Förderungsbeantragung ohnehin notwendigen Beratungsbestätigungen ausstellen.

Maßnahmen, die durch die KfW gefördert werden

Zusätzlich dazu werden allerdings auch energetisch wirksame Einzelmaßnahmen wie die Erneuerung von Fenstern oder der Austausch älterer Heizungstechnik gefördert.

Die Förderung erfolgt dabei durch Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens. Möglich sind dabei unterschiedlich hohe Förderungssummen:

    • Geht es um die Aufwertung eines Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus-Denkmal, ist eine Förderung in Hohe von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit möglich
    • Energetisch wirksame Einzelmaßnahmen können mit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden

Zusätzlich dazu erhalten Immobilieneigentümer, die ihr Gebäude zum KfW-Effizienzhaus-Denkmal aufwerten, einen Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss wird auf den Darlehensbetrag angerechnet und reduziert die Summe, die der Immobilieneigentümer zurückzahlen muss.

Der mögliche Tilgungszuschuss kann dabei bis zu 18.750 Euro pro Wohneinheit betragen. Außerdem können die Kosten für einen Energieberater mit bis zu 4.000 Euro durch die KfW bezuschusst werden.

Welche Förderungen und Zuschüsse im konkreten Einzelfall möglich sind, hängt von dem Förderungsprogramm ab, das der Immobilieneigentümer nutzt.

Die Programme der KfW zur Denkmalförderung im Überblick

Die KfW bietet unterschiedliche Förderprogramme für unterschiedliche Ansprüche und verschiedene Sanierungsprojekte an. Wir haben alle nützlichen Programme auf einen Blick für Sie dargestellt:

FörderprogrammDetails
Programm 151/152: Kredit „Energieeffizient Sanieren“
  • Kredit mit 0,75 Prozent effektivem Jahreszins
  • bis 100.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus-Denkmal
  • bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen
  • Tilgungszuschuss von bis zu 16.875 Euro
Programm 159: Kredit „Altersgerecht Umbauen“
  • Kredit mit effektivem Jahreszins ab 0,75 Prozent
  • Kreditbetrag von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zur Verwendung für barrierereduzierende Maßnahmen
  • Kann mit dem Programm 151/152 oder dem Zuschuss 430 kombiniert werden
Programm 430: Tilgungszuschuss „Energieeffizient Sanieren“
  • Zuschuss von bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit zur Verwendung zur energetische Sanierungen
  • Kann mit anderen Fördermitteln kombiniert werden

Deutsche Stiftung Denkmalschutz – Förderung für Ihre Immobilie

Allerdings bietet die Deutsche Stiftung Denkmalschutz keine festen Förderprogramme zur Denkmalschutz-Sanierung. Vielmehr erfolgt die Förderung stets individuell. Die mögliche Förderungshöhe ist daher von Ihrem Objekt, den geplanten Sanierungsmaßnahmen und dem Denkmalschutzstatus Ihrer Immobilie abhängig.

Förderung durch die Landesdenkmalämter

Die möglichen Zuschüsse können Sie in den meisten Bundesländern direkt über die zuständige Denkmalschutzbehörde abrufen. Beachten müssen Sie dabei jedoch, dass prinzipiell kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung der Fördergelder besteht.

Außerdem kann die Zuschusshöhe variieren. Das bedeutet: Die Denkmalschutzförderung in Bayern muss nicht der Denkmalschutzförderung in NRW entsprechen.

Denkmalschutzförderung durch Bezirke, Gemeinden und Landkreise

Oft haben Sie als Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie die Möglichkeit, direkt über Ihren Bezirk, Ihre Gemeinde oder Ihren Landkreisen Fördermittel zu beantragen. Üblicherweise gelten hier ähnliche Voraussetzungen wie bei der Beantragung einer Förderung über die Landesdenkmalämter.

Steuerliche Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen: Die Denkmal-AfA

Neben den bereits genannten Institutionen unterstützt Sie auch das Finanzamt beim Stemmen der Kosten rund um Ihre Denkmalschutz-Immobilie. Die Förderung erfolgt dabei in Form von steuerlichen Vergünstigungen durch die Denkmal-AfA.

Die Denkmal AfA (Denkmal-Abschreibungen für Abnutzung) ergänzt die ohnehin mögliche, lineare Gebäudeabschreibung für Ihre Immobilie. Die Höhe der Denkmal-AfA beträgt dabei neun Prozent der angefallenen Kosten für acht Jahre pro Jahr. Anschließend sind für weitere vier Jahre sieben Prozent Extra-Abschreibungen jährlich vorgesehen.

Tipps zur Denkmalschutzförderung: Das sollten Vermieter beachten

Um eine Förderung für Maßnahmen rund um Ihre denkmalgeschützte Immobilie zu erhalten, gibt es verschiedene Möglichkeiten und unterschiedliche zuständige Institutionen. Damit Sie eine Förderung erhalten und Ihr Vorhaben umsetzen können, müssen Sie allerdings einige wichtige Grundvoraussetzungen beachten. Worauf Sie in diesem Zusammenhang unbedingt achten sollten, zeigen Ihnen die folgenden Tipps:

Genehmigungen rechtzeitig einholen

Bevor Sie sich auf die finanzielle Förderung Ihres Vorhabens konzentrieren, sollten Sie sich um eine Genehmigung der geplanten Maßnahmen bemühen. Welche Vorgaben bei Sanierung oder Umbau einer Denkmalschutz-Immobilie zu beachten sind, variiert von Bundesland zu Bundesland. Genauere Informationen erhalten Sie bei der unteren Denkmalschutzbehörde meist im Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Hier sollten Sie vor Beginn der geplanten Veränderungen eine Genehmigung für die beabsichtigten Maßnahmen einholen. Beginnen Sie ohne Genehmigung mit der Veränderung Ihrer denkmalgeschützten Immobilie, riskieren Sie Bußgelder und Rückbauanordnungen.

Verwendungszweck von Fördermitteln beachten

Prinzipiell können alle Bau-, Instandsetzungs-, Erhaltungs- und Restaurierungsmaßnahmen rund um eine denkmalgeschützte Immobilie förderungsfähig sein. Beachten Sie dabei jedoch, dass Sie erhaltene Fördermittel meist nur für Arbeiten an den geschützten Teilen Ihrer Immobilie verwenden dürfen. Das bedeutet etwa, dass Sie den Austausch von Wasserleitungen regelmäßig nicht aus Fördermitteln finanzieren dürfen.