Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH bleibt eine ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen auch wirksam, wenn der Mieter diese spätestens binnen zwei Monaten nach Zugang der Räumungsklage nachzahlt. Vermeiden kann er damit nur eine fristlose Kündigung.
- Professional Das ist ein Professional Urteil, bitte einloggen.

Jetzt Vermieterwelt beitreten
Erhalten Sie Zugriff auf diesen Inhalt sowie viele weitere Informationen, Fachurteile und Vermieter-Tipps. Exklusiv für Sie und Ihren Vermietungsalltag von Experten erstellt. Melden Sie sich kostenlos an und werden Sie Teil der Vermieterwelt.