Ob eine Wohnung in einem solchen Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt, wird von den Landesregierungen der Bundesländer bestimmt. Die Mietpreisbremse gilt also nicht überall in Deutschland, sondern setzt ein vorheriges Tätigwerden der jeweiligen Landesregierung voraus. Sie darf nur für Gebiete eingeführt werden, in denen eine Versorgung der Bevölkerung mit Wohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet […]