Nach erfolgreicher Neuvermietung muss sich Ihr neuer Mieter ummelden. Das wird beim Einwohnermeldeamt gemacht und dafür stellen Sie ihm als privater Vermieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung, auch Vermieterbescheinigung genannt, aus. Für den Mieter gilt es eine zweiwöchige Frist zu beachten. Es lohnt sich also die Bescheinigung von vornherein parat zu haben und einzuplanen.
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Vereinfachen und beschleunigen können Sie den Prozess mit der Vermieterwelt-Vorlage zur Wohnungsgeberbescheinigung. Außerdem sollte Sie ohnehin zu jedem gut organisierten Neuvermietungsprozess dazugehören, da der Mietvertrag keine Alternative dazu darstellt und die Vermieterbescheinigung beim Einzug gesetzlich vorgeschrieben ist. Nämlich im deutschen Meldegesetz.Die zweiwöchige Frist zur Einreichung beginnt übringens ab dem ersten Tag des Einzugs Ihres neuen Mieters. Sie als Vermieter müssen die Vermieterbescheinigung ausstellen — dazu besteht eine gesetzliche Verpflichtung — und dem Mieter aushändigen.Enthalten in der Wohnungsgeberbescheinigung sind Daten des Mietobjekts, der Personen, die dort eingezogen sind sowie von Ihnen als Vermieter.
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Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung zum Einzug
Vereinfachen und beschleunigen können Sie den Prozess mit der Vermieterwelt-Vorlage zur Wohnungsgeberbescheinigung. Außerdem sollte Sie ohnehin zu jedem gut organisierten Neuvermietungsprozess dazugehören, da der Mietvertrag keine Alternative dazu darstellt und […]