Nach erfolgreicher Neuvermietung muss sich Ihr neuer Mieter ummelden. Das wird beim Einwohnermeldeamt gemacht und dafür stellen Sie ihm als privater Vermieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung, auch Vermieterbescheinigung genannt, aus. Für den Mieter gilt es eine zweiwöchige Frist zu beachten. Es lohnt sich also die Bescheinigung von vornherein parat zu haben und einzuplanen.
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Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung zum Einzug
Vereinfachen und beschleunigen können Sie den Prozess mit der Vermieterwelt-Vorlage zur Wohnungsgeberbescheinigung. Außerdem sollte Sie ohnehin zu jedem gut organisierten Neuvermietungsprozess dazugehören, da der Mietvertrag keine Alternative dazu darstellt und […]