Als Vermieter müssen Sie für eine Mieterhöhung nach §§ 558 ff BGB die Zustimmung des Mieters einholen. Erst dann wird die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete mithilfe der drei Vergleichswohnungen rechtskräftig. Sparen Sie Zeit und gehen Sie Ihr Mieterhöhungsverlangen strukturiert an — mit der Vermieterwelt Vorlage zur Zustimmung des Mieters.Laden Sie sich die Vorlage zusammen […]