Als Vermieter müssen Sie für eine Mieterhöhung nach §§ 558 ff BGB die Zustimmung des Mieters einholen. Erst dann wird die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete mithilfe der drei Vergleichswohnungen rechtskräftig. Sparen Sie Zeit und gehen Sie Ihr Mieterhöhungsverlangen strukturiert an — mit der Vermieterwelt Vorlage zur Zustimmung des Mieters.Laden Sie sich die Vorlage zusammen mit der Mieterhöhung nach Vergleichswohnungen herunter. Die Zustimmungserklärung senden Sie anschließend direkt zur Ankündigung der Mieterhöhung mit.In der Vorlage fassen Sie noch einmal den aktuellen und neuen Mietpreis zusammen. Ihr Mieter bestätigt Ihnen diesen mit seiner Unterschrift.