In Deutschland ist jeder Mieter meldepflichtig. Deshalb benötigt Ihr Mieter beim Einzug eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung. Damit kommen auf Sie als privater Vermieter einige gesetzliche Pflichten zu.
Wohnungsgeberbestätigung zum Neueinzug eines Mieters
Bei der Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbescheinigung genannt) handelt es sich um eine formlose, schriftliche Bescheinigung. Sie ist der Nachweis, dass ein Mieter in Ihre Immobilie eingezogen ist.
Die Bescheinigung ist vor allem für Ihren Mieter (vor allem aus dem Ausland) von großer Bedeutung. Sie dient vorrangig zur Anmeldung des neuen Wohnsitzes beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Mieter benötigen sie aber auch, um ein Bankkonto zu eröffnen oder für die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse.
Um Scheinanmeldungen zu verhindern
Das Bundesmeldegesetz (BMG) regelt seit dem 01.11.2015 bundesweit einheitlich die Gesetzeslage rund um die Ausstellung einer solchen Bestätigung. Das Gesetz soll sogenannten Scheinanmeldungen an einer falschen Adresse vorbeugen. Für die Wohnungsgeberbestätigung sind vor allem § 17 BMG und § 19 BMG für Sie als Vermieter relevant.
Vermieter stellen Wohnungsgeberbestätigung aus
Per Definition ist der Wohnungsgeber der Eigentümer, der Vermieter oder seine Familienmitglieder. Auch Hausverwalter oder Makler können in Ihrem Auftrag die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen und dem Mieter aushändigen. Sie werden dann im Formular als beauftragte Person aufgeführt.
Unter Angabe aller Hauptmieter
Generell sind Sie als Vermieter in der Pflicht in der Wohnungsgeberbestätigung vollständige und richtige Angaben zu machen. Deshalb gehören in die Bestätigung alle Hauptmieter, die Ihnen zum Zeitpunkt des Einzugs bekannt sind.
Das muss für Sie nicht gleich mehr Aufwand bedeuten. Sie können zum Beispiel bei Einzug einer Familie trotzdem nur eine Bescheinigung unter Nennung aller Mitglieder ausstellen.
Die Meldepflicht nach § 17 BMG gilt auch für Zwischen- oder Untermieter. In diesem Verhältnis ist wird Ihr Hauptmieter als Wohnungsgeber aufgeführt. Er muss diese dann auch ausstellen. Wie Sie dem Risiko vorbeugen, dass Ihr Mieter ohne Ihr Wissen die Wohnung selbst vermietet, erfahren Sie weiter unten.
Nutzen Sie eine Vorlage für die Wohnungsgeberbestätigung?
Fristen bei Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung
Ihr Mieter muss die Wohnungsgeberbescheinigung spätestens zwei Wochen nach dem offiziellen Einzugsdatum beim Einwohnermeldeamt vorzeigen. Diese Frist gilt auch für Sie als Wohnungsgeber bei der Ausstellung. Händigen Sie Ihrem Mieter die Bescheinigung deshalb bereits bei oder unmittelbar nach der Wohnungsübergabe aus. So vermeiden Sie eine mögliche Fristüberschreitung und ermöglichen einen raschen und reibungslosen Start in Ihrer Wohnung.
Mitwirkungspflicht als Wohnungsgeber
Sollten Sie Ihrer Mitwirkungspflicht als Wohnungsgeber nicht nachkommen, hat das auch für Sie rechtliche Konsequenzen. Sollten Sie die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung vergessen oder vorsätzlich verhindern, droht Ihnen eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro.
Der Mieter ist in diesem Falle auch unmittelbar nach Ablauf der 14-tägigen Frist berechtigt die zuständige Behörde über Ihr Versäumnis in Kenntnis zu setzen.
Auch der Mieter ist in der Pflicht
Jeder Mieter ist dazu verpflichtet innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung Ihre Bestätigung beim Einwohnermeldeamt vorzulegen. Sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Dann kann (ähnlich wie beim Vermieter) ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhangen werden.
Versäumnis durch Mieter
Versäumt der Mieter die Vorlage Ihrer ausgestellten Wohnungsunterlagen, hat dies für Sie keine rechtlichen Folgen. Sie sollten als Vermieter jedoch nachweisen können, dass die Bescheinigung innerhalb des richtigen Zeitraums ausgestellt wurde. Beim zuständigen Einwohnermeldeamt können Sie jederzeit kostenlos Informationen einfordern, ob Ihr Mieter die erforderlichen Formulare eingereicht hat. So finden Sie bei Verdacht schnell heraus, ob Ihr Mieter die Wohnung ohne Ihr Wissen unter- oder weitervermietet.Müssen Sie als Vermieter auch eine Auszugsbestätigung ausstellen?
Zieht ihr Mieter innerhalb Deutschlands um, müssen Sie ihm keine Auszugsbestätigung ausstellen.
Verlegt der Mieter seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland muss er von Ihnen eine Bestätigung seines Auszugs anfordern. Wie bei der Bestätigung zum Einzug müssen Sie ihm dann eine formlose, schriftliche Bescheinigung auszustellen.
Checkliste: Nehmen Sie diese Punkte auf
Eine Bescheinigung durch den Wohnungsgeber muss laut § 19 Absatz 3 BMG folgende Informationen wiedergeben:
Vermieterwelt-Tipp
Trotz des Aufwands bietet Ihnen die Wohnungsgeberbestätigung auch Chancen. Sie sollten sie als Möglichkeit betrachten, den weiteren Verlauf Ihres Vermieter-Mieterverhältnisses zu ebnen. Durch eine rasche Bescheinigung fördern Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Mieter. Sie zeigen vor allem Ihre Kompetenz als privater Vermieter gleich zu Beginn.Hilft Ihnen dieser Beitrag in Ihrem Vermieteralltag?
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Wohnungsgeberbestätigung
Vereinfachen und beschleunigen können Sie den Prozess mit der Vermieterwelt-Vorlage zur Wohnungsgeberbescheinigung. Außerdem sollte Sie ohnehin zu jedem gut organisierten Neuvermietungsprozess dazugehören, da der Mietvertrag keine Alternative dazu darstellt und die Vermieterbescheinigung beim Einzug gesetzlich vorgeschrieben ist. Nämlich im deutschen Meldegesetz.Die zweiwöchige Frist zur Einreichung beginnt übringens ab dem ersten Tag des Einzugs Ihres neuen […]