Die Staffelmiete (§ 557a BGB) regelt in einer von Anfang an festgelegten Staffel die Erhöhung im jährlichen Turnus und zu einer festgelegten Summe. Wichtig hierbei ist, jährlich bedeutet, dass zwischen jeder Steigerung zwölf Monate liegen müssen und dass die Staffelung in Euro (nicht in Prozent oder Quadratmeter) angegeben wird.
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Mit dieser Vertragsvorlage haben Sie alle Vereinbarungen zur Staffelmiete fix und korrekt in einem umfangreichen Mietvertrag. Sie als privater Vermieter haben damit ein rechtssicheres und von Experten erstelltes und geprüftes Dokument zur Hand. Das macht es Ihnen und Ihrem Mieter dauerhaft transparent, Ihnen sind die Einnahmen und Steigerungen sicher – es handelt sich um eine planbare Kalkulation.Beachten Sie, dass für die Staffelmiete die Vorschriften der Mietpreisbremse gelten, wenn es sich an Ihrem Standort um einen angespannten Wohnungsmarkt handelt, und Sie die Bereiche Mietwucher und Sittenwidrigkeit berücksichtigen.
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Mit der Staffelmiete mehr Sicherheit für Mieterhöhung schaffen
Mit dieser Vertragsvorlage haben Sie alle Vereinbarungen zur Staffelmiete fix und korrekt in einem umfangreichen Mietvertrag. Sie als privater Vermieter haben damit ein rechtssicheres und von Experten erstelltes und geprüftes […]