Die Staffelmiete (§ 557a BGB) regelt in einer von Anfang an festgelegten Staffel die Erhöhung im jährlichen Turnus und zu einer festgelegten Summe. Wichtig hierbei ist, jährlich bedeutet, dass zwischen jeder Steigerung zwölf Monate liegen müssen und dass die Staffelung in Euro (nicht in Prozent oder Quadratmeter) angegeben wird.
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Mit der Staffelmiete mehr Sicherheit für Mieterhöhung schaffen
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