Beim Hausmeistervertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag und nicht um einen Arbeitsvertrag. Der Hausmeister ist somit selbstständig als Gewerbetreibender tätig, weshalb ein Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt. Da es weder eine gesetzliche Definition von „Hausmeister“ noch eine gesetzliche Regelung des Aufgabenbereichs des Hausmeisters gibt, ist eine konkrete vertragliche Vereinbarung für beide Seiten vorteilhaft.
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