In einem Staffelmietvertrag ist eine regelmäßige Anpassung der Miete festgeschrieben. In der Regel findet ein solche Anpassung (Mieterhöhung) jährlich statt, auch dieser Punkt ist Teil des Staffelmietvertrags. Wird ein Staffelmietvertrag abgeschlossen, dann sind weitere Erhöhungen der Miete innerhalb des Vertragszeitraums ausgeschlossen. Das gilt für Mietanpassungen an den örtlichen Mietspiegel und für die Umlage möglicher Modernisierungsmaßnahmen. Die Mietpreisbremse sowie Kappungsgrenzen, sofern vorhanden, müssen ungeachtet der angegebenen Staffel eingehalten werden.