Ein Nachmieter mietet Wohnraum im Anschluss an einen Vormieter an. Je nach Mietvertrag und Kündigungsvereinbarung kann der Vermieter seinen Mieter mit der Suche nach einem adäquaten Nachmieter beauftragen. Das trifft insbesondere dann zu, wenn ein Mieter kurzfristig aus der Wohnung ausziehen möchte und damit die Kündigungsfrist unterschreitet. Im Mietvertrag kann die Aufgabe, einen Nachmieter zu stellen, in der Nachmieterklausel geregelt werden. Liegt diese Klausel nicht vor, ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, den vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren.