Mietinteressenten füllen im Vorfeld eines Mietvertrages die Mieterselbstauskunft aus. Die Selbstauskunft umfasst Angaben zur Person, zur Anschrift, zum Beruf und zur Bonität. Es dürfen nur solche Angaben abgefragt werden, die für das Zustandekommen eines Mietvertrags von Bedeutung sind. Persönliche Angaben zu Neigungen und Vorlieben gehören nicht dazu. Die Selbstauskunft des Mieters erfolgt schriftlich und ist grundsätzlich freiwillig.