Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft ist ein standardisiertes Formular, das ein Mietinteressent vor Abschluss des Mietvertrags ausfüllt. Sie funktioniert wie ein kompakter Steckbrief: Auf einem Blatt sehen Sie als Vermieter, wer einziehen möchte, wie viele Personen mitkommen, welcher Beruf ausgeübt wird und ob das Einkommen zur Miete passt.

Der eigentliche Zweck ist nüchtern: Sie wollen wissen, ob ein Bewerber die Miete zuverlässig zahlen kann und zu Ihrer Immobilie passt. Ohne dieses Dokument vermieten Sie im Blindflug: Sie vergleichen Bewerber dann nach Bauchgefühl statt nach denselben, sauber dokumentierten Angaben.

Genau darin liegt der praktische Wert. Wenn alle Interessenten dieselbe Vorlage ausfüllen, erhalten Sie für jeden Bewerber dasselbe Raster und können in wenigen Minuten objektiv vergleichen, statt sich durch fünf unterschiedlich aufgebaute E-Mails zu kämpfen.

Selbstauskunft, Bonitätsauskunft, Schufa – wo ist der Unterschied?

Diese drei Begriffe werden ständig vermischt. Sie meinen aber unterschiedliche Dinge:

Dokument Wer erstellt es? Was sagt es aus?
Mieterselbstauskunft Der Mietinteressent selbst Eigenangaben zu Person, Einkommen, Haushalt und bisherigen Mietverhältnissen
Bonitätsauskunft / Schufa Eine Auskunftei, z. B. Schufa Objektive Zahlungs- und Vertragshistorie der Person
Einkommensnachweis Arbeitgeber / Bank Belegt das tatsächliche Nettoeinkommen, z. B. durch Gehaltsabrechnungen

Die Selbstauskunft sind Eigenangaben. Wollen Sie diese überprüfen, brauchen Sie zusätzliche Nachweise und dafür gelten eigene Regeln (dazu unten mehr im Schufa-Abschnitt).

Mieterselbstauskunft Vorlage kostenlos – als PDF

Sie müssen kein Formular selbst entwerfen. Im Netz kursieren zwar viele Vordrucke, doch längst nicht alle sind aktuell oder rechtlich sauber. Denn ältere Muster enthalten oft Fragen, die heute unzulässig sind und Sie als Vermieter angreifbar machen.

Unsere Vorlage löst genau dieses Problem:

  • Nur zulässige Fragen: Nach dem Prinzip der Datenminimierung (DSGVO) aufgebaut, ohne riskante Felder zu Herkunft, Religion oder Familienplanung.
  • Sofort einsatzbereit: Herunterladen, bei der Besichtigung ausdrucken oder vorab per E-Mail versenden.
  • Einfaches Format: Als PDF zum direkten Ausfüllen.
  • Einheitliche Auswertung: Alle Bewerber liefern dieselbe Struktur, der Vergleich dauert Minuten statt Stunden.
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Welche Fragen sind in der Mieterselbstauskunft zulässig?

Die Faustregel: Erlaubt ist, was einen sachlichen Bezug zum Mietverhältnis hat. Vor allem zur Frage, ob die Miete getragen werden kann und wer einzieht. Alles andere ist Privatsache des Bewerbers.

Zulässig sind unter anderem:

Bereich Konkrete Angaben
Person Name, Anschrift, Geburtsdatum
Haushalt Zahl und Identität der einziehenden Personen
Beruf & Einkommen Beschäftigungsverhältnis, Arbeitgeber, Nettoeinkommen
Finanzielle Lage Bestehende Mietschulden, eröffnetes Insolvenzverfahren
Mietverlauf Dauer des bisherigen Mietverhältnisses, Mietzahlungsbestätigungen
Tierhaltung Haltung größerer Tiere; für Kleintiere wie Hamster gilt keine Auskunftspflicht
Nutzung Beabsichtigte gewerbliche Nutzung, zustimmungspflichtig

Ein wichtiger Hinweis zum Zeitpunkt: Solange jemand nur Interessent ist, dürfen Sie lediglich die Angaben verlangen, die für eine Besichtigung nötig sind. Detailnachweise wie Gehaltsabrechnungen oder eine Bonitätsauskunft gehören erst an den Tisch, wenn ein konkretes Mietinteresse besteht, idealerweise rund um den Vertragsabschluss.

Welche Fragen sind unzulässig?

Diese Fragen verletzen das Persönlichkeitsrecht und dürfen nicht gestellt werden. Stellen Sie sie trotzdem, darf der Bewerber bewusst falsch antworten – ohne dass das für ihn Folgen hat:

  • Religions- oder Konfessionszugehörigkeit
  • Nationalität oder ethnische Herkunft
  • Familienplanung (Schwangerschaft, Kinderwunsch, Heiratsabsicht)
  • Gesundheitszustand und Vorerkrankungen
  • sexuelle Orientierung
  • Mitgliedschaft in Parteien, Gewerkschaften oder Mietervereinen
  • pauschale Frage nach Vorstrafen (Ausnahme: ein konkreter Bezug zum Mietverhältnis liegt vor)
  • Einkommen von Angehörigen, sofern diese weder Bürgen noch Mitmieter sind
  • Rauchverhalten oder bestehende Rechtsschutzversicherung

Nach neuerer Auffassung wird auch die Frage nach dem Familienstand zunehmend als privat eingeordnet. Im Zweifel gilt: Je weniger irrelevante Daten Sie erheben, desto sicherer stehen Sie datenschutzrechtlich da.

Schufa und Mieterselbstauskunft: Was Vermieter beachten müssen

Eine Schufa-Auskunft dürfen Sie sich nicht einfach selbst über den Bewerber besorgen. Eine direkte Abfrage durch den Vermieter ist unzulässig. Der Interessent kann eine Bonitätsauskunft aber freiwillig beilegen.

Entscheidend ist erneut der Zeitpunkt: Den Bonitätsnachweis dürfen Sie regelmäßig erst dann verlangen, wenn es konkret auf einen Vertragsschluss zuläuft. Nicht hingegen schon bei der ersten Anfrage. Und Sie brauchen keine komplette Schufa-Datenkopie: Für die Vermietung genügt der spezielle Bonitätscheck für Vermieter, der ohne sensible Detailinformationen auskommt.

Verlangt ein Bewerber-Gegenüber sehr weitgehende Unterlagen (vollständige Kontoauszüge, komplette Datenkopie), ist das ein Warnsignal. Umgekehrt sollten auch Sie als Vermieter sich auf das beschränken, was Sie für die Entscheidung wirklich brauchen.

Mieterselbstauskunft online ausfüllen oder ausdrucken?

Beide Wege sind möglich – Sie müssen sich nicht festlegen:

  • Digital ausfüllen: Die PDF-Vorlage lässt sich am Rechner direkt befüllen und per E-Mail zurücksenden. Praktisch, wenn Bewerbungen ohnehin online laufen.
  • Ausdrucken: Für die Besichtigung vor Ort drucken Sie das Formular aus und lassen es handschriftlich ausfüllen.

Wichtig in beiden Fällen: Das Dokument muss unterschrieben sein. Ohne Unterschrift erkennen viele Vermieter die Angaben nicht an und im Streitfall fehlt die Verbindlichkeit.

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Schritt-für-Schritt: So setzen Sie die Selbstauskunft richtig ein

  1. Vorlage bereithalten. Laden Sie die geprüfte Vorlage als PDF oder Word herunter und halten Sie sie für jede Besichtigung griffbereit.
  2. Zum richtigen Zeitpunkt aushändigen. Geben Sie das Formular aus, sobald ein ernsthaftes Interesse besteht, nicht schon bei der ersten unverbindlichen Anfrage.
  3. Einheitlich einsammeln. Lassen Sie alle Bewerber dieselbe Vorlage ausfüllen, damit Sie wirklich vergleichbare Angaben erhalten.
  4. Nachweise anfordern. Bei den Favoriten ergänzen Sie Gehaltsnachweise und falls gewünscht, einen Bonitätscheck.
  5. Objektiv vergleichen. Werten Sie die Angaben nach festen Kriterien aus (Einkommen-Miete-Verhältnis, Haushaltsgröße, Mietverlauf).
  6. Datenschutz wahren. Unterlagen abgelehnter Bewerber löschen bzw. vernichten, sobald die Entscheidung gefallen ist.

Falschangaben in der Mieterselbstauskunft: welche Rechte haben Mieter?

Hier kommt es darauf an, ob die Frage zulässig war:

  • Lüge bei einer unzulässigen Frage: Keine Folgen. Der Bewerber durfte die Frage gar nicht gestellt bekommen.
  • Lüge bei einer zulässigen Frage: Sie können den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und unter Umständen Schadensersatz verlangen.

In der Praxis ist eine fristlose Kündigung nach Falschangaben allerdings schwer durchzusetzen. Sie müssten belegen, dass Ihnen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten ist. Beispiel: Gibt ein Bewerber ein doppelt so hohes Einkommen an und gerät schon im zweiten Monat in Verzug, haben Sie eine deutlich bessere Position, als wenn nur eine Nebensächlichkeit beschönigt wurde.

Aufklärungspflicht: Was Mieter von sich aus offenlegen müssen

Auch ohne ausdrückliche Frage muss ein Bewerber bestimmte Punkte mitteilen. Dazu gehören insbesondere:

  • ein eröffnetes Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen,
  • die Tatsache, dass die Miete mehr als rund 75 % des Nettoeinkommens verschlingen würde,
  • eine Übernahme der Kaution durch das Sozialamt oder vergleichbare angespannte finanzielle Verhältnisse.

Diese Aufklärungspflicht besteht, weil solche Umstände unmittelbar die Fähigkeit betreffen, die Miete dauerhaft zu zahlen.

Datenschutz: Mieterselbstauskunft nach Absage löschen

Sobald die Wohnung vergeben ist, entfällt für alle abgelehnten Bewerber das berechtigte Interesse an deren Daten. Sie müssen die Selbstauskünfte dann unaufgefordert vernichten. Das gilt für Papierformulare ebenso wie für E-Mails und digitale Kopien. Nur die Unterlagen des tatsächlichen Mieters dürfen Sie für die Dauer des Mietverhältnisses aufbewahren.

Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft (FAQ)

Nein. Sie ist rechtlich freiwillig. In der Praxis ist sie aber fast immer Voraussetzung, um bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt zu werden.

Die Selbstauskunft ist kostenlos, etwa über unsere aktualisierte Vorlage für 2026.

Nein. Eine direkte Schufa-Abfrage durch den Vermieter ist unzulässig. Der Bewerber kann eine Bonitätsauskunft nur freiwillig beilegen.

Unsere Vorlage gibt es als PDF zum kostenlosen Download. In dem PDF können Sie die Felder direkt ausfüllen wie bei einer Word-Datei.

Erst bei konkretem Mietinteresse und nicht schon bei der ersten unverbindlichen Anfrage. Detailnachweise wie Gehaltsabrechnungen folgen kurz vor dem Vertragsschluss.

Ja. Ohne Unterschrift sind die Angaben unverbindlich und werden meist nicht anerkannt.

Fazit

Die Mieterselbstauskunft ist Ihr wichtigstes Werkzeug, um Bewerber objektiv und rechtssicher zu vergleichen. Entscheidend sind die richtigen Fragen, der passende Zeitpunkt und eine saubere Prüfung der Angaben. Wer auf eine geprüfte Vorlage setzt, vermeidet unzulässige Fragen, spart Zeit und reduziert das Risiko, an den falschen Mieter zu geraten.

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