Wer eine Immobilie besuchen möchte, beispielweise aufgrund der Erfassung der Zählerstände für Gas, Wasser und Strom, muss sich mit seinem aktuellen Mieter absprechen. Bei Hausbesichtigungen greift das sogenannte Besichtigungsrecht. Das heißt: Vermieter sind berechtigt die Wohnung, für eine Besichtigung, zu betreten. Dabei legt der Gesetzgeber folgende Rahmenbedingungen fest:Besichtigungen sind zu (angemessenen) Tageszeiten durchzuführen: zwischen 10 Uhr […]