Das Erfassen der Zählerstände für Gas, Wasser und Strom gehört zu den Aufgaben des Vermieters, die er nicht versäumen darf. Wird die Ablese versäumt, können die Verbrauchsdaten nicht ordnungsgemäß über die Nebenkosten abgerechnet werden. Im ungünstigsten Fall kann der Mieter sogar seine Vorauszahlungen zurückfordern. Damit das nicht passiert sollten Sie, als Vermieter, die Zählerstände erfassen, indem Sie die Immobilie besichtigen. Ohne eine vorzeitige Ankündigung kann niemand die Immobilie besichtigen, denn Mieter haben Hausrecht in ihrer Wohnung. Dafür stellt die Vermieterwelt Ihnen eine praktische und sichere Ankündigungsvorlage bereit.