Wohnungseigentümergemeinschaften bestimmen praktisch immer einen Verwalter. Dieser kann aus den Reihen der Eigentümer gewählt oder extern beauftragt werden. Der Verwalter muss rein rechtlich keine vorgeschriebene Qualifikation erfüllen, er ist jedoch an die Vorgaben des § 27 WEG gebunden. Im WEG sind auch die Aufgaben des Verwalters geregelt, die eine ordnungsgemäße Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft beinhaltet. Der Verwalter hat für eine funktionierende Hausordnung zu sorgen und dafür, dass beschlossene Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Je nach Verwaltervertrag gehören auch rechtliche und bautechnische Angelegenheiten zur Hausverwaltung.