Die Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung muss vom Vermieter rückwirkend einmal pro Jahr erstellt werden. Dem Mieter muss die Abrechnung der tatsächlich angefallenen Nebenkosten innerhalb einer vorgegebenen Frist zugestellt werden. Die Verbrauchskosten innerhalb der Abrechnung müssen transparent und separat dargestellt werden. Wird die Nebenkostenabrechnung dem Mieter erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist von einem Jahr zugestellt, dann ist dieser nicht verpflichtet, die angefallenen Kosten zu übernehmen.