Der Begriff Majorisierung beschreibt eine Stimmenmehrheit innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Abstimmung in Eigentümergemeinschaften erfolgt durch die Eigentümer. Eine Majorisierung wird in der Regel im Rahmen einer Eigentümerversammlung erzielt. Sind nicht alle Wohnungseigentümer anwesend, dann ist die Gemeinschaft der Anwesenden dennoch beschlussfähig.