Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung und wird im Mietvertrag schriftlich geregelt. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit, falls der Mieter seine mietvertraglichen Pflichten nicht einhält. Laut § 551 Abs. 1 BGB darf die Höhe der Kaution maximal das Dreifache der monatlich anfallenden Kaltmiete betragen. Der Mieter ist grundsätzlich dazu berechtigt, die Kaution in drei aufeinanderfolgenden Monatsraten zu zahlen.