Die Kappungsverordnung ist eine gesetzliche Verordnung. In ihr sind die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen festgelegt. Eine besondere Regelung gilt in Gebieten, in denen der Wohnraum knapp ist. Die gängige Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen, die der Angleichung zur ortsüblichen Vergleichsmiete dienen, liegt bei 20 Prozent. Die Begrenzung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. Während dieser Zeit darf keine weitere Mieterhöhung erfolgen. Liegt eine gesetzlich nachgewiesene Wohnungsknappheit vor, dann liegt die Kappungsgrenze bei 15 Prozent.