Als Ehewohnung wird Wohnraum bezeichnet, der gemeinschaftlich von einem Ehepaar bewohnt wird. Hier kann es sich sowohl um eine Wohnung, ein Haus oder ein mobiles Wohnheim handeln. Im dazugehörigen Mietvertrag sind entweder beide Parteien oder nur einer der Ehepartner als Mieter aufgeführt. Ein Nutzungs-/Besitzrecht steht in jedem Fall beiden Eheleuten zu. Sollte sich das Ehepaar scheiden lassen, kann der Mietvertrag auf einen Ehepartner übertragen werden – auch an den, der nicht als Mieter verzeichnet ist. Dies kann unter Umständen auch gerichtlich angeordnet werden – beispielsweise wenn dem Gericht zufolge einer Partei die Wohnung mehr zusteht.