Beim Abwasser handelt es sich um das verbrauchte Frischwasser, das in die Berechnung der Nebenkosten einfließt. Das Abwasser kann grundsätzlich vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden, die Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Passus im Mietvertrag. Auch die Zusammensetzung der sogenannten Entwässerungskosten muss im Mietvertrag und in der nachfolgenden Nebenkostenabrechnung aufgeführt sein.