Anschaffungskosten von Immobilien können im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden. Hierfür wird ein begrenzter Betrag jährlich über einen Zeitraum von mehreren Jahren geltend gemacht. In der Regel erfolgt die Abschreibung linear, in gleichbleibenden regelmäßigen Beiträgen. Die Abschreibung beginnt direkt ab dem Kauf der Immobilie. Bei Mietobjekten lässt sich die erwartbare Wertminderung durch Abnutzung abschreiben (Absetzung für Abnutzung). Die Höhe der jährlichen Abschreibungsrate hängt unter anderem vom Baujahr des Gebäudes ab. Als Nutzungsdauer wird ein Zeitraum von rund 50 Jahren angenommen.