Abschlagszahlungen werden in der Regel monatlich vom Mieter geleistet. Diese Teilzahlungen beziehen sich auf die Betriebskosten, die Stromzahlungen oder weitere Kosten, die im Jahresverlauf monatlich anfallen. Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung werden die Abschläge jährlich mit den tatsächlichen Kosten verrechnet. Die Berechnung erfolgt rückwirkend.