Der Begriff Abrechnungseinheit taucht im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung auf. Werden mehrere Mieteinheiten über eine gemeinsame Heizungsanlage versorgt, dann können diese zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden. Die Nebenkostenabrechnung als Abrechnungseinheit sollte im Mietvertrag festgelegt sein. Unter einer Abrechnungseinheit können auch mehrere Häuser zusammengefasst werden, die einzelnen Objekte sollten hierbei in der entsprechenden Abrechnung aufgeführt sein.