Die Abgeltungsklausel ist eine Ergänzung des Mietvertrags. Sie verpflichtet den Mieter bei seinem Auszug zur anteiligen Zahlung von Schönheitsreparaturen, auch bei kurzen Mietverhältnissen. Diese Verpflichtung gilt im Rahmen der gesetzlichen Fristen und auf der Basis eines Kostenvoranschlags durch einen Fachbetrieb. Die Höhe der Zuzahlung des Mieters kann bis zu 80 Prozent betragen und ist abhängig von der Zeitspanne zwischen zwei Schönheitsreparaturen. Die Abgeltungsklausel tritt insbesondere dann in Kraft, wenn der Mieter vorzeitig auszieht und laut Mietvertrag noch keine Schönheitsreparatur fällig war.