Kommt ein Mietverhältnis zustande, gehen sowohl Mieter als auch Vermieter gewissen Pflichten ein. Nimmt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen vor, verletzt er in der Regel schuldhaft seine Obhutspflicht.

Solche baulichen Veränderungen müssen jedoch vorab mit dem Vermieter abgesprochen werden. Ohne eine Genehmigung des Vermieters sind die baulichen Veränderungen nicht gestattet. Verstößt ein Mieter gegen diese Pflichten, kann es zu einer Abmahnung durch den Vermieter kommen.

Unter einer Abmahnung versteht man die Aufforderung unter konkreter Nennung des Verstoßes gegen den Mietvertrag, die vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Ein Vermieter kann also nicht willkürlich abmahnen, vielmehr muss es dafür konkrete Gründe geben, die auf einem mietvertraglichen Verstoß beruhen. Die Vermieterwelt-Vorlage beachtet die erforderlichen Formalien und unterstützt Sie bei Ihrer ordnungsgemäßen Abmahnung.