Nicht selten müssen sich Vermieter über bauliche Veränderungen ärgern, die der Mieter in Eigenregie ohne dessen Zustimmung vorgenommen hat. Manche Veränderungen lassen sich jedoch nicht so einfach wieder rückgängig machen – etwa Wanddurchbrüche. Dieser ist nicht ohne erheblichen Zeit- und Kostenaufwand wieder rückgängig zu machen. Solche Maßnahmen des Mieters erfordern grundsätzlich zunächst eine Abmahnung. Mit der rechtssicheren Vermieterwelt Vorlage können Sie als Vermieter Ihren Mieter wegen einer ungenehmigten baulichen Veränderung der Mietwohnung abmahnen.
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