Wann Sie Ihren Mieter bei Mietrückstand mahnen sollten

Bleibt die Miete ganz oder teilweise aus, gerät Ihr Mieter in der Regel automatisch in Verzug. Das bedeutet, eine Mahnung ist dafür rechtlich meist gar nicht nötig, weil die Miete laut Mietvertrag zu einem festen Termin fällig ist (üblich: spätestens am dritten Werktag des Monats, § 556b BGB). Trotzdem ist das Mahnschreiben in der Praxis der richtige erste Schritt: Es dokumentiert den Rückstand schwarz auf weiß, setzt dem Mieter eine klare Zahlungsfrist und schafft die Grundlage für alle weiteren Schritte (vom gerichtlichen Mahnverfahren bis zur Kündigung). Viele Rückstände erledigen sich bereits mit diesem ersten Schreiben, etwa wenn schlicht ein Dauerauftrag ausgelaufen ist.

Verschicken Sie die Mahnung schriftlich und auf einem nachweisbaren Weg, zum Beispiel per Einwurf-Einschreiben oder durch einen Boten mit Zeugen. Im Streitfall müssen Sie den Zugang belegen können.

Die Mahnung bei Mietrückstand als Muster (PDF) können Sie sich auf dieser Seite downloaden.

Diese Punkte muss Ihre Mahnung enthalten

Damit das Schreiben im Ernstfall vor Gericht standhält, sollte es folgende Angaben enthalten – unser Muster führt Sie durch jeden Punkt:
  • Vollständige Bezeichnung des Mietverhältnisses (Mieter, Adresse der Wohnung, Datum des Mietvertrags)
  • Genaue Aufstellung des Rückstands: betroffene Monate, jeweils geschuldeter und tatsächlich gezahlter Betrag, Gesamtsumme
  • Eindeutige Zahlungsaufforderung mit konkreter Frist (üblich sind 7 bis 14 Tage) und Ihrer Bankverbindung
  • Hinweis auf die rechtlichen Folgen bei Nichtzahlung, insbesondere auf die Möglichkeit der fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB
  • Datum und Unterschrift aller Vermieter

Mahnung oder Abmahnung? Der Unterschied für Vermieter

Die Begriffe werden oft vermischt, meinen aber zwei verschiedene Situationen. Die Mahnung fordert eine offene Zahlung ein, die Miete fehlt. Die Abmahnung rügt ein vertragswidriges Verhalten und fordert den Mieter auf, es künftig zu unterlassen. Der klassische Fall: Die Miete kommt zwar vollständig, aber Monat für Monat zu spät. Beide Schreiben erfüllen unterschiedliche Funktionen auf dem Weg zu einer möglichen Kündigung.

Mahnung Abmahnung
Anlass Miete fehlt (ganz oder teilweise) Miete kommt wiederholt unpünktlich
Ziel Zahlung des Rückstands Verhaltensänderung
Rolle bei Kündigung Dokumentiert den Rückstand Zwingende Voraussetzung der fristlosen Kündigung wegen Unpünktlichkeit

Abmahnung bei Zahlungsverzug: wenn der Mieter dauerhaft unpünktlich zahlt

Zahlt Ihr Mieter die Miete regelmäßig verspätet, dürfen Sie das nicht einfach über Monate hinnehmen, denn sonst kann Ihnen das später als stillschweigende Duldung ausgelegt werden. Sprechen Sie stattdessen eine schriftliche Abmahnung aus. Sie ist zwingende Voraussetzung, wenn Sie das Mietverhältnis wegen dauerhaft unpünktlicher Zahlung außerordentlich fristlos kündigen wollen (§ 543 Abs. 1 BGB); auch vor einer ordentlichen Kündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) stärkt sie Ihre Position erheblich. Zahlt der Mieter nach Zugang der Abmahnung erneut unpünktlich, kann bereits dieser eine weitere Verstoß eine Kündigung rechtfertigen. Reagieren Sie dann zeitnah.

In der Mahnung Mietrückstand Muster PDF benennen Sie das konkrete Fehlverhalten (welche Miete ging wann statt wann ein), fordern künftig pünktliche Zahlung und kündigen für den Wiederholungsfall die Kündigung an.

Beispiel: So sieht eine wirksame Mahnung aus

Herr Brünger vermietet eine Wohnung im Mustermannweg 8. Sein Mieter, Herr Fromm, zahlt laut Mietvertrag 940 € Warmmiete, fällig bis zum dritten Werktag. Für April ging keine Zahlung ein, für Mai nur eine Teilzahlung von 400 €. Herr Wenzel stellt in seiner Mahnung den Rückstand tabellarisch dar:

Monat Geschuldet Gezahlt Rückstand
April 2026 940 € 0 € 940 €
Mai 2026 940 € 400 € 540 €
Gesamt 1.480 €

Er setzt eine Zahlungsfrist von zehn Tagen, nennt seine Kontoverbindung und weist darauf hin, dass bei einem Rückstand von zwei Monatsmieten die fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB möglich ist. Das Schreiben stellt er per Einwurf-Einschreiben zu und notiert sich das Fristende im Kalender.

Nach der Mahnung: Ihre nächsten Schritte

Verstreicht die Frist ohne Zahlung, haben Sie mehrere Optionen: das gerichtliche Mahnverfahren beim zuständigen Amtsgericht, die Zahlungsklage und bei einem Rückstand von zwei Monatsmieten die fristlose Kündigung. Verzugszinsen können Sie ab Verzugseintritt zusätzlich verlangen. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

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Häufige Fragen zur Mahnung bei Mietrückstand

Rechtlich ja. Oft genügt bereits ein Schreiben, um den Rückstand einzufordern, da der Mieter durch den festen Zahlungstermin automatisch in Verzug gerät. Aus Kulanz versenden viele Vermieter zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung und erst danach die förmliche Mahnung. Mehr als zwei Schreiben sind vor weiteren rechtlichen Schritten nicht nötig.

Üblich und angemessen sind 7 bis 14 Tage ab Zugang des Schreibens. Die Frist sollte konkret benannt sein, am besten mit Datum.

Nein. Erreicht der Rückstand zwei Monatsmieten, können Sie nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB auch ohne vorherige Mahnung fristlos kündigen. Die Mahnung ist trotzdem sinnvoll: Sie dokumentiert Ihr Vorgehen und stärkt Ihre Position in einem möglichen Räumungsverfahren.

Aus wichtigem Grund, vor allem bei Zahlungsverzug von zwei Monatsmieten, schwerer Beschädigung der Wohnung oder nachhaltiger Störung des Hausfriedens. Oft ist vorher eine Abmahnung nötig.

Wenn die Miete zwar vollständig, aber wiederholt zu spät gezahlt wird. Vor einer fristlosen Kündigung wegen unpünktlicher Zahlung ist die Abmahnung zwingend.

Ja. Sie legen einmalig ein kostenloses Vermieterwelt-Konto an und laden sich die Vorlage direkt herunter – als ausfüllbare PDF. Es entstehen keine Kosten und kein Abo.

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