Sind Mieter mit der Zahlung ihrer Miete im Rückstand, haben Vermieter die Möglichkeit, eine Abmahnung wegen Zahlungsverzug auszusprechen. Wer als Vermieter über eine längere Zeit duldet, dass sein Mieter über längere Zeit unpünktlich die Miete zahlt hat rechtliche Nachteile bei einer Kündigung zu befürchten. Unter Umständen können Sie als Vermieter die unpünktlichen Mietzahlungen dann nicht mehr als Grund nehmen, dass Mietverhältnis zu kündigen.
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Bei ständiger unpünktlicher Zahlung der Miete, kann sowohl die außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB als auch die ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Betracht kommen. Der Vermieter muss vor der außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen zwingend abmahnen. Zwar ist im Allgemeinen vor der ordentlichen Kündigung […]