Aus vielerlei Gründen ist es kompliziert eine kompetente und vertrauenswürdige Hausverwaltung zu finden. In der Regel überträgt eine Wohnungseigentümergemeinschaft die praktische Verwaltungsarbeit einer externen Hausverwaltung. Für die Bestellung eines Verwalters muss ein mehrheitlicher Beschluss gemäß WEG § 26 Absatz 1 vorliegen. Woraus genau die Aufgaben einer Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen bestehen, hängt von der gewünschten Priorisierung des Vermieters ab. Denn der Beruf des Hausverwalters ist in Deutschland nicht geschützt und es gibt keine offiziellen, gar gesetzlichen Qualitätsstandards, an denen man sich orientieren kann. Oft geht es um das verwalten großer Vermögenswerte und um die Werterhaltung der Immobilie. Die Vermieterwelt Checkliste bietet Ihnen einen guten Indikator über Ihre Hausverwaltung, damit eine nachhaltige und vertrauensvolle Zusammenarbeit gewährleistet werden kann.