Die Umnutzung beschreibt eine veränderte Nutzungsart von Immobilien. Eine Umnutzung wird häufig für leerstehende Gebäude getroffen, beispielsweise wenn ein Industriegelände zum Kulturgebäude umgestaltet wird. Jede Änderung der Nutzungsart muss beim zuständigen Bauamt beantragt werden. Die Nutzungsart wirkt sich auf die baulichen Vorschriften, auf den Wert der Immobilie und auf den vorhandenen Bauantrag aus. Nicht jede Umnutzung ist möglich.