Bestimmte Kosten dürfen vom Eigentümer (auch Vermieter) auf den Mieter umgelegt werden. Möglich ist eine Umlage auf die monatliche Miete für Modernisierungsmaßnahmen. Auch die anfallenden Betriebskosten können pauschal auf die Miete umgelegt werden, im Rahmen der Betriebskostenvorauszahlung. Eine jährliche Überprüfung des tatsächlichen Verbrauchs ist vorgeschrieben. Die Vorauszahlungen müssten dann der jährlichen Betriebskostenabrechnung gegengerechnet werden.