Als Umbaumaßnahmen werden sämtliche bauliche Maßnahmen an einer Immobilie bezeichnet. Hierzu zählen auch Modernisierungen und umfangreiche Renovierungen. Umbaumaßnahmen müssen vom Vermieter und unter Umständen vom örtlichen Bauamt genehmigt werden. Mieter dürfen nicht im eigenem Ermessen Umbauten an Wohnobjekten oder auf dem Außengelände durchführen. Umbaumaßnahmen sind von Renovierungen und eigener Gestaltung abzugrenzen. Von einer echten Umbaumaßnahme wird in der Regel erst dann gesprochen, wenn in die Bausubstanz eingegriffen wird.