Die Schufa-Klausel ist Bestandteil einiger Mietverträge, insbesondere von größeren Wohnungsgesellschaften. Der Mieter erklärt sich mit seiner Unterschrift einverstanden, dass der Vermieter in seinem Namen eine Bonitätsauskunft einholen darf. Die Schufa übermittelt die angeforderten Informationen direkt an den Vermieter. Diese beinhalten unter anderem die Höhe von Krediten sowie Informationen zum Zahlungsverhalten. Die Schufa-Klausel darf nur dann Bestandteil von Verträgen sein, wenn einer der Vertragspartner in Vorleistung treten muss. Solche Verträge können neben Mietverträgen auch Mobilfunkverträge, Kreditverträge, Leasingverträge oder bestimmte Online-Kaufverträge sein. Eine Verpflichtung, der Schufa-Klausel zuzustimmen, besteht nicht. Eine Schufa-Klausel ist selten Bestandteil von privaten Mietverträgen. Stattdessen holt der Mieter eine Selbstauskunft bei der Schufa ein.