Eigentümer von Wohnungen oder Häusern können frei entscheiden, ob sie auf ihrem Grundstück oder innerhalb ihres Wohnraums rauchen möchten. Nur wenn beispielsweise direkte Nachbarn stark vom Rauchverhalten betroffen sind, können im Einzelfall feste Rauchzeiten vereinbart werden. Dies gilt zum Beispiel für das Rauchen auf dem Balkon. Ist eine einvernehmliche Einigung nicht möglich, dann kommt das private Nachbarschaftsrecht zur Anwendung.