Rauchmelder sowie die Rauchmelderwartung in Wohnräumen ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Bundesländer handhaben die Regeln hierzu unterschiedlich. In einigen Bundesländern ist der Vermieter, in anderen der Mieter für die Rauchmelderwartung zuständig. In Wohnungseigentümergemeinschaften ist auch eine Zuständigkeit durch den Verwalter möglich. Wer im Einzelfall die Wartung übernimmt oder beauftragt, wird im Mietvertrag festgehalten. Funktionen wie die richtige Montage, die Reinigung und eine Prüfung der Funktion sind Teil einer umfassenden Rauchmelderwartung.