Jährlich sterben ca. 500 Menschen in der Folge von Wohnungsbränden. In den meisten Bundesländern sind sie deshalb Pflicht: Die Rauchmelder. Gemäß der Rauchmelderpflicht müssen Vermieter auf die ordnungsgemäße Installation achten. Diese gilt für alle Schlafräume, Wohnräume und die möglichen Fluchtwege. Eine Übersicht, worauf Vermieter achten müssen, welche Kosten, Rechte und Pflichten hiermit verbunden sind.

Pflicht für Installation und Wartung festgelegt
In den Gesetzen der Bundesländer zur Rauchmelderpflicht ist festgelegt, wer für die Wartung und die Installation der Rauchmelder verantwortlich ist. Und das ist praktisch immer der Vermieter. Wenn er die Installation nicht selbst durchführt, dann kann er auch eine Fachkraft hiermit beauftragen. Die Wartung wiederum liegt in den meisten Bundesländern im Zuständigkeitsbereich des Mieters.
Eine Übersicht, wie die Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern aufgeteilt ist, finden Sie hier:
Bundesland | Rauchmelderpflicht für Neubauten | Pflicht zur Nachrüstung bei Bestandsgebäuden | Zuständig für Installation | Zuständig für Wartung |
Baden-Württemberg | seit 2013 | seit 2015 | Vermieter | Mieter |
Bayern | seit 2013 | seit 2017 | Eigentümer | Mieter |
Berlin | seit 2017 | seit 2020 | Vermieter | Mieter |
Brandenburg | seit 2016 | seit 2020 | Vermieter | Vermieter |
Bremen | seit 2009 | seit 2015 | Vermieter | Mieter |
Hessen | seit 2005 | seit 2014 | Vermieter | Mieter |
Hamburg | seit 2005 | seit 2011 | Vermieter | Vermieter |
Mecklenburg-Vorpommern | seit 2005 | seit 2009 | Vermieter | Vermieter |
Niedersachsen | seit 2012 | seit 2015 | Vermieter | Mieter |
Nordrhein-Westfalen | seit 2013 | seit 2017 | Vermieter | Mieter |
Rheinland-Pfalz | seit 2003 | seit 2012 | Vermieter | Vermieter |
Saarland | seit 2004 | seit 2016 | Vermieter | Vermieter |
Sachsen | seit 2016 | keine Regelung | Vermieter | Mieter |
Sachsen-Anhalt | seit 2009 | seit 2015 | Keine Regelung | Keine Regelung |
Schleswig-Holstein | seit 2005 | seit 2010 | Vermieter | keine Regelung |
Thüringen | seit 2008 | seit 2018 | Vermieter | Vermieter |
Pflicht zur Installation
Sie sollten sich als Vermieter genau erkundigen, welche Gesetze in Ihrem Bundesland gelten. Vergessen Sie die Installation von Rauchmeldern oder verlassen Sie sich auf die Zusage von Ihren Mietern, diese einzubauen, dann begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Hier kommen Geldbußen in Höhen von bis zu 50.000 Euro zum Tragen.
Wenn Sie das Anbringen der Rauchmelder nicht selbst leisten können, dann beauftragen Sie ein spezialisiertes Unternehmen. Diese übernehmen dann in der Regel auch die Wartung. Selbst wenn diese in Ihrem Bundesland auf der Seite der Mieter liegt, bietet Ihnen ein solcher Service ein zusätzliches Maß an Sicherheit. Immerhin ist es denkbar, dass Ihre Mieter die Rauchmelder nicht ordnungsgemäß warten und zum Beispiel die Batterien nicht rechtzeitig austauschen.
Zustimmung zur Wartungspflicht durch Mieter
Grundsätzlich können Sie als Vermieter die Wartung der Rauchmelder auf Ihre Mieter übertragen. In den meisten Bundesländern ist dies möglich. Der Mieter muss jedoch der Wartungspflicht zustimmen — dennoch tragen Sie als Vermieter das Restrisiko. Laut Gesetzgebung sind Sie als Vermieter verpflichtet, die Durchführung der Wartung zu kontrollieren. Dies macht im Grunde die Wartung durch den Mieter überflüssig, da Sie dennoch die Pflicht zur Kontrolle haben.
Tritt ein Schadensfall ein, dann müssen Sie als Vermieter beweisen, dass Ihr Mieter die Wartung tatsächlich durchgeführt hat. Dies ist praktisch kaum zu erfüllen. Auch aus diesem Grund kann eine Wartung durch eine externe Firma eine Erleichterung sein, zumal Sie hier aus rechtlicher Sicht abgesichert sind.
Wartung durch Spezialfirma
Als Vermieter macht es in fast allen Fällen Sinn, die Wartung der Rauchmelder auf eine spezialisierte Firma zu übertragen. die Kosten für diese Wartung können Sie gemäß § 2 Nr. 176 Betriebskostenverordnung auf die Miete umlegen. Diese Kosten sind nicht hoch und belaufen sich pro Jahr und Rauchmelder auf kaum mehr als 5 Euro. Die Wartung von Rauchmeldern muss mindestens einmal pro Jahr erfolgen und darf einen Zeitraum von 15 Monaten nicht übersteigen.
Die Wartung muss schriftlich festgehalten werden. Hierfür stehen Wartungsprotokolle zur Verfügung.
Bei jeder Wartung muss die Umgebung des Rauchmelders kontrolliert werden. Weiter wird geprüft:
Kosten für Rauchmelder auf Miete umlegen
Die Kosten für die Montage und die Anschaffung der Rauchmelder kann als Modernisierung auf die Miete umgelegt werden. Diese Maßnahme verbessert die Wohnqualität und somit auch die Sicherheit des Mieters. Umgelegt werden können rund acht Prozent der Anschaffungskosten.
Eigeninstallation
Wenn Sie die Rauchmelder selbst installieren möchten, dann achten Sie auf folgende Punkte:
Rauchmelder gehören in alle Schlafzimmer und Flure, die Fluchtwege sein können.
Je nach Bundesland müssen Rauchmelder auch in Wohn-und Aufenthaltsräumen installiert werden.
Rauchmelder müssen waagerecht an der Decke befestigt werden.
Die richtige Position
Die Position der Rauchmelder ist gesetzlich vorgegeben. Die Regeln für die Montage lauten wie folgt:
Die richtige Auswahl
Als Vermieter sollten Sie nicht nur die ordnungsgemäße Montage der Rauchmelder und die Wartung im Blick haben, sondern auch die Qualität. Verwendet werden dürfen laut Gesetz nur Rauchmelder mit einer entsprechenden CE-Kennzeichnung, entsprechend der europäischen DIN-Norm EN 14604.
Weitere Gütesiegel sind das Prüfzeichen des TÜV oder des VdS.
Die Preise variieren zwischen 5 Euro für einfache Rauchmelder bis zu 100 Euro für hochwertige digitale Funkmelder. Die Zuverlässigkeit lässt sich jedoch nicht am Preis messen. Der Nachteil günstiger Geräte ist jedoch oft, dass die Batterien nach ein paar Jahren gewechselt werden müssen.
Hochpreisige Rauchmelder enthalten häufig Langzeitbatterien, die bis zu zehn Jahren oder länger halten. Zusätzlich können diese Rauchmelder miteinander per Funk verbunden werden. Schlägt ein Gerät Alarm, dann aktiviert dieser nach und nach die weiteren Rauchmelder im selben Gebäude.
In Zeiten des Smart-Home gibt es natürlich auch Rauchmelder, die sich via Internet steuern bzw. warten lassen.
Experten-Hinweis
Digitale Rauchmelder entsprechen nach einem Urteil des BGB (Aktenzeichen 1 BvR 2921/15) dem geltenden Datenschutz.Leasing von Rauchmeldern
Wenn Sie als Vermieter mehrere Wohnungen betreuen, dann können Sie auch eine Art Leasing in Betracht ziehen. Hier zahlen Sie eine Miete über mehrere Monate oder über mehrere Jahre für jedes Gerät. In der Regel beinhalten solche Verträge die Installation und die regelmäßige Wartung.
Vermieterwelt-Tipp
Erkundigen Sie sich hier bei spezialisierten Unternehmen oder bei ihrem zuständigen Bauamt. In einigen Fällen bieten auch Energieversorger oder Schornsteinfeger solche Rauchmelder-Verträge an. Der Vorteil: Der Anbieter kann die Wartung im Rahmen der Heiz- oder Energieprüfung mit übernehmen.
In einigen Fällen kann ein gemieteter Rauchmelder auch auf die Miete umgelegt werden. Dieses wird jedoch von Landgericht zu Landgericht unterschiedlich gehandhabt. Besprechen Sie diese Möglichkeit schon vor Mietantritt mit Ihrem Mieter und nehmen Sie die Regelung mit in den Mietvertrag auf.
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