Pflicht für Installation und Wartung festgelegt

In den Gesetzen der Bundesländer zur Rauchmelderpflicht ist festgelegt, wer für die Wartung und die Installation der Rauchmelder verantwortlich ist. Und das ist praktisch immer der Vermieter. Wenn er die Installation nicht selbst durchführt, dann kann er auch eine Fachkraft hiermit beauftragen. Die Wartung wiederum liegt in den meisten Bundesländern im Zuständigkeitsbereich des Mieters.

Eine Übersicht, wie die Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern aufgeteilt ist, finden Sie hier:

BundeslandRauchmelderpflicht für NeubautenPflicht zur Nachrüstung bei BestandsgebäudenZuständig für InstallationZuständig für Wartung
Baden-Württembergseit  2013seit 2015VermieterMieter
Bayernseit 2013seit  2017EigentümerMieter
Berlinseit 2017seit  2020VermieterMieter
Brandenburgseit 2016seit  2020VermieterVermieter
Bremenseit 2009seit 2015VermieterMieter
Hessenseit 2005seit 2014VermieterMieter
Hamburgseit 2005seit 2011VermieterVermieter
Mecklenburg-Vorpommernseit 2005seit 2009VermieterVermieter
Niedersachsenseit 2012seit 2015VermieterMieter
Nordrhein-Westfalenseit 2013seit 2017VermieterMieter
Rheinland-Pfalzseit 2003seit 2012VermieterVermieter
Saarlandseit 2004seit 2016VermieterVermieter
Sachsenseit 2016keine RegelungVermieterMieter
Sachsen-Anhaltseit 2009seit 2015Keine RegelungKeine Regelung
Schleswig-Holsteinseit 2005seit 2010Vermieterkeine Regelung
Thüringenseit 2008seit 2018VermieterVermieter

Zustimmung zur Wartungspflicht durch Mieter

Grundsätzlich können Sie als Vermieter die Wartung der Rauchmelder auf Ihre Mieter übertragen. In den meisten Bundesländern ist dies möglich. Der Mieter muss jedoch der Wartungspflicht zustimmen — dennoch tragen Sie als Vermieter das Restrisiko. Laut Gesetzgebung sind Sie als Vermieter verpflichtet, die Durchführung der Wartung zu kontrollieren. Dies macht im Grunde die Wartung durch den Mieter überflüssig, da Sie dennoch die Pflicht zur Kontrolle haben.

Tritt ein Schadensfall ein, dann müssen Sie als Vermieter beweisen, dass Ihr Mieter die Wartung tatsächlich durchgeführt hat. Dies ist praktisch kaum zu erfüllen. Auch aus diesem Grund kann eine Wartung durch eine externe Firma eine Erleichterung sein, zumal Sie hier aus rechtlicher Sicht abgesichert sind.

Wartung durch Spezialfirma

Als Vermieter macht es in fast allen Fällen Sinn, die Wartung der Rauchmelder auf eine spezialisierte Firma zu übertragen. die Kosten für diese Wartung können Sie gemäß § 2 Nr. 176 Betriebskostenverordnung auf die Miete umlegen. Diese Kosten sind nicht hoch und belaufen sich pro Jahr und Rauchmelder auf kaum mehr als 5 Euro. Die Wartung von Rauchmeldern muss mindestens einmal pro Jahr erfolgen und darf einen Zeitraum von 15 Monaten nicht übersteigen.

Die Wartung muss schriftlich festgehalten werden. Hierfür stehen Wartungsprotokolle zur Verfügung.
Bei jeder Wartung muss die Umgebung des Rauchmelders kontrolliert werden. Weiter wird geprüft:

    • Hängt der Rauchmelder frei und kann Rauch in die Ritzen eindringen?
    • Ist das Gerät funktionstüchtig?
    • Sind die Batterien ausreichend geladen?
    • Funktioniert die Funkverbindung (bei Funkmeldern)?

Kosten für Rauchmelder auf Miete umlegen

Die Kosten für die Montage und die Anschaffung der Rauchmelder kann als Modernisierung auf die Miete umgelegt werden. Diese Maßnahme verbessert die Wohnqualität und somit auch die Sicherheit des Mieters. Umgelegt werden können rund acht Prozent der Anschaffungskosten.

Eigeninstallation

Wenn Sie die Rauchmelder selbst installieren möchten, dann achten Sie auf folgende Punkte:

Rauchmelder gehören in alle Schlafzimmer und Flure, die Fluchtwege sein können.
Je nach Bundesland müssen Rauchmelder auch in Wohn-und Aufenthaltsräumen installiert werden.
Rauchmelder müssen waagerecht an der Decke befestigt werden.

Die richtige Position

Die Position der Rauchmelder ist gesetzlich vorgegeben. Die Regeln für die Montage lauten wie folgt:

    • Die Rauchmelder werden waagerecht an die Zimmerdecke montiert.
    • Es muss ein Mindestabstand zur nächsten Wand von mit mindestens 50 Zentimetern bestehen.
    • Die Rauchmelder sollten in der Raummitte angebracht werden.
    • Bei größeren Räumen ab 60 Quadratmetern benötigen Sie mehr als einen Rauchmelder. Das gilt auch für stark verschachtelte Räume und wenn Trennwände vorhanden sind.
    • In schmalen Fluren können Rauchmelder in Ausnahmefällen an der Wand befestigt werden.
    • Bei starken Dachschrägen dürfen die Rauchmelder auf die Schräge montiert werden. Hierbei darf ein Mindestabstand zur Deckenspitze von einem halben Meter, beziehungsweise einem Meter (je nach Raumanordnung) nicht unterschritten werden.

Die richtige Auswahl

Als Vermieter sollten Sie nicht nur die ordnungsgemäße Montage der Rauchmelder und die Wartung im Blick haben, sondern auch die Qualität. Verwendet werden dürfen laut Gesetz nur Rauchmelder mit einer entsprechenden CE-Kennzeichnung, entsprechend der europäischen DIN-Norm EN 14604.
Weitere Gütesiegel sind das Prüfzeichen des TÜV oder des VdS.

Die Preise variieren zwischen 5 Euro für einfache Rauchmelder bis zu 100 Euro für hochwertige digitale Funkmelder. Die Zuverlässigkeit lässt sich jedoch nicht am Preis messen. Der Nachteil günstiger Geräte ist jedoch oft, dass die Batterien nach ein paar Jahren gewechselt werden müssen.

Hochpreisige Rauchmelder enthalten häufig Langzeitbatterien, die bis zu zehn Jahren oder länger halten. Zusätzlich können diese Rauchmelder miteinander per Funk verbunden werden. Schlägt ein Gerät Alarm, dann aktiviert dieser nach und nach die weiteren Rauchmelder im selben Gebäude.

In Zeiten des Smart-Home gibt es natürlich auch Rauchmelder, die sich via Internet steuern bzw. warten lassen.

Leasing von Rauchmeldern

Wenn Sie als Vermieter mehrere Wohnungen betreuen, dann können Sie auch eine Art Leasing in Betracht ziehen. Hier zahlen Sie eine Miete über mehrere Monate oder über mehrere Jahre für jedes Gerät. In der Regel beinhalten solche Verträge die Installation und die regelmäßige Wartung.

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