Die Opfergrenze beschreibt den maximalen Betrag, den ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinterlegen muss, um Schäden an der Immobilie zu beheben. Der Betrag betrifft das Gemeinschaftseigentum und gilt als Rücklage für anstehende Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Allerdings sollte diese Grenze in einem angemessenen Verhältnis zum Immobilienwert stehen. Wo die Opfergrenze im Einzelfall liegt, ist je nach Eigentümergemeinschaft und Gebäude unterschiedlich.