Eine namentliche Abstimmung findet im Rahmen von Wohnungseigentümerversammlungen statt. Die Stimmabgabe kann per Handzeichen oder per Namensnennung erfolgen. Die Dokumentation der Namen im Versammlungsprotokoll ist empfehlenswert. Auf diese Weise lässt sich nachvollziehen, welche Eigentümer den Beschlüssen zugestimmt haben. Das ist insbesondere dann relevant, wenn es um Probleme bei der späteren Kostenübernahme geht.