Das Nachbarschaftsrecht befasst sich mit Rechtsangelegenheiten zwischen direkten Grundstücksnachbarn. Die Basis des Gesetzes ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Vorgaben zum Nachbarschaftsrecht liefert das Bürgerliche Gesetzbuch, die jeweilige Gesetzeslage unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Das Nachbarrecht unterscheidet privates Nachbarschaftsrecht von öffentlichem Nachbarschaftsrecht. Die Gesetze der Bundesländer sind zu Teilen in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) und im Nachbarrechtsgesetz (NRG) zu finden.