Neben dem privaten Nachbarrecht besteht das öffentliche Nachbarrecht. Das private Nachbarrecht regelt innerhalb des BGB den Schutz der Nachbarn vor Geruchs- oder Lärmbelästigung und vor Bauten und Pflanzen, die in das eigene Grundstück hineinragen (Überhangbau). Das öffentliche Nachbarrecht beschäftigt sich vorwiegend mit neuen Bauvorhaben. Diese Regelungen beziehen sich nicht ausschließlich auf die direkten Nachbarn, sondern auf alle Nachbarschaftsverhältnisse, die sich in räumlicher Nähe zum Bauprojekt befinden. Das Nachbarrecht beeinflusst unter anderem die Art der Bebauung, die Größe und die baulichen Vorgaben an den Grundstücksgrenzen.