Grundsätzlich ist der Vermieter in der Pflicht, Mängel am Mietobjekt zu beseitigen. Der Mieter tritt nur dann in die Pflicht, wenn ein Schaden aufgrund seines Mietverhaltens entstanden ist. Kleinere Schäden, die durch normale Abnutzung entstehen, müssen vom Vermieter behoben werden. Die Instandhaltung einer Immobilie ist zwar zunächst Sache des Vermieters, er kann die Kosten für die Instandhaltung allerdings auf die monatliche Miete umlegen.