Als Inklusivmiete wird eine Miete bezeichnet, die sämtliche Nebenkosten bereits enthält. In diesem Fall findet keine gesonderte Abrechnung der Betriebskosten statt. In Anlehnung an die Heizkostenverordnung ist heute eine Inklusivmiete nicht mehr üblich. Hinzu kommt, dass die Heizkosten entsprechend der gesetzlichen Vorgabe verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Bei einer Teilinklusivmiete werden einzelne Teile der Betriebskosten gesondert aufgeführt und abgerechnet. Auch diese Mietform ist heutzutage unüblich.